26.10.2022 - 6.3 Verwendung der Konnex-Mittel aus dem finanziell...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 26.10.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Reinke weist darauf hin, dass in der Vorlage erfreulicherweise sechs Maßnahmen beschrieben seien, unter anderem das Projekt „Babylotse“, das man in der Sitzung im April beraten und beschlossen habe. Zu dem Zeitpunkt sei die Finanzierung dafür nur bis zum Ende dieses Jahres gesichert gewesen. Mit den Konnex-Mitteln sei es jetzt möglich, das Angebot abzusichern. Seines Erachtens sei alles ausführlich und nachvollziehbar beschrieben. Man bekomme im nächsten und übernächsten Jahr aus dem Landeskinderschutzgesetz ca. 840.000 € für jedes Jahr. Die Verwaltung schlage hier vor, wie diese Mittel verwendet werden sollten. Die abschließende Beschlussfassung darüber finde am 10.11.22 im Rat der Stadt Hagen statt.
Herr Koslowski macht deutlich, dass er die Vorlage sehr gut finde. Er wolle die Gelegenheit nutzen, einmal als Träger nachzufragen. Er beschreibt die Belastung, die die Träger durch die Bereitstellung der insoweit erfahrenen Fachkräfte hätten. Es werde immer schwieriger, das zu finanzieren.
Herr Goldbach antwortet, dass der Träger das fortführen könne. Dieser könne aber auch das, was die Beratungsstelle Rat am RIng und die Beratungsstelle Zeitraum als professionelles Angebot vorhalten, dafür nutzen. Insofern stelle sich die Kostenfrage nur bedingt. Das könne der Träger selbst entscheiden. Man hindere keinen Träger daran, der groß genug sei, das in bisheriger Struktur weiterzumachen. Man habe festgestellt, dass von den x Ausbildungen zur Kinderschutzfachkraft wahrscheinlich 90 Prozent derer, die diese Qualifikation hätten, in den letzten 10 Jahren 0 bis 1 Fälle bearbeitet worden seien. Dann stelle sich die Frage, ob man wirklich gut aufgestellt sei, wenn jemand ein Zertifikat habe, aber innerhalb des Trägers nie tätig werde. Man habe mit den beiden Beratunsstellen ein Konzept entwickelt, wie man das als Angebot für die gesamte Landschaft machen könne. Dieses Angebot stehe für die Kostenträger kostenfrei bereit. Die Beratungsstellen Rat am Ring und Zeitraum würden finanziell entsprechend ausgestattet, so dass dann das Potential vorhanden sei, so wie es gebraucht werde.
Frau Buchholz erklärt, dass sich da für sie eine Frage anschließe. Sie habe dem entnommen, dass man Fälle weiterleiten könne. Sie fragt, ob die Träger aus dem Topf auch Gelder beantragen dürften.
Herr Goldbach verneint diese Frage.
Herr Reinke macht darauf aufmerksam, dass in der Vorlage dargestellt sei, dass es seit Jahren einen Schulungsbedarf gegeben habe und das jetzt auch umgesetzt werden könne. Die Mittel aus dem Landeskinderschutzgesetz seien sehr hilfreich.
Frau Haack ergänzt, dass man im letzten Jahr im Jugendhilfeausschuss die Empfehlungen der Landesjugendämter - als in Hagen umsetzbar - beschlossen habe. Genau daran habe sich die Verwaltung gehalten. Die Landesjugendämter hätten vorgegeben, dass die Beratung in Bezug auf die insoweit erfahrenen Fachkräfte institutionell unabhängig erfolgen soll. Das bedeute, dass die Beratung innerhalb des eigenen Trägers in der Form wie bisher nicht mehr stattfinden solle. Vor dem Hintergrund habe man diese beiden Beratungstellen ausgesucht, weil sie in allen Handlungsfeldern unabhängig beraten können.
Herr Reinke dankt für den wichtigen Hinweis.
Er stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
