21.09.2022 - 4.2 Aktualisierung der Richtlinie zur Nutzung der s...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Niemann gibt an, dass die Fraktion der CDU der Vorlage nicht sofort zustimmen möchte und bittet darum, die Vorlage als erste Lesung zu behandeln.

Herr Thieser weist darauf hin, dass die beschlussfassende Sitzung des Rates im Dezember sei und somit noch genügend Zeit vorhanden wäre, um in der Novembersitzung des Sport- und Freizeitausschusses über die Vorlage zu beraten.

Frau Heuer sagt, dass sie gerne eine Aufstellung der Einnahmen hätte, die seit Einführung der Sportstättennutzungsgebühr im Jahr 2018 entstanden wären. Ursprünglich sollten keine Kosten für die Verwaltung entstehen, so Frau Heuer. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen halte eine Erhöhung der Entgelte in diesem Jahr für ein falsches Zeichen. Gerade in Zeiten, in denen aufgrund von Energieeinsparungen, Wassertemperaturen in Hallen um zwei Grad herunterreguliert würden, halte eine solche Entscheidung für politisch unklug.

Herr Thieser schließt sich dem Vorschlag einer ersten Lesung an, um in den Fraktionen noch beraten zu können.

Herr Gronwald schließt sich dem Vorschlag einer ersten Lesung an und fragt an Herrn Raab, ob von Vereinen zurückgegebene Hallenzeiten anderen Vereinen angeboten werden könnten, um einen entstandenen Verlust aufzufangen?

Herr Raab antwortet, dass freigewordene Hallenzeiten auf der eigenen Homepage und über die Presse den Vereinen angeboten würden.

Weiter gibt Herr Raab an, dass viele Vereine seit der Einführung der Energie- und Bewirtschaftungspauschale, vorhandene Ausnahmeregelungen nutzen, um keine Pauschale zahlen zu müssen.

An dieser Stelle geht Herr Raab auf die stark gestiegenen Kosten ein. So wurde bisher 3,72 Euro pro erwachsene Nutzer an die HAGENBAD GmbH abgeführt. Ab dem 01. Juli 2023 sei dieser Betrag auf 4,50 Euro gestiegen. Ebenso seien die Kosten, wie für verschiedene Sportgeräte, massiv erhöht worden.

Herr Schulte fragt, ob die HAGENBAD GmbH an den Einnahmen der Gebühren für die Lehrschwimmbecken ebenfalls beteiligt sei?

Weiter erklärt Herr Schulte, dass der TSV Vorhalle 1879, im Rahmen eines Vertrages mit der Gebäudewirtschaft, freitags und samstags für die Wasserhygiene und Reinigung zuständig sei. Da man trotzdem die Bewirtschaftungsumlage zahle, fragt Herr Schulte, ob hier nicht eine Form der Gegenrechnung möglich wäre?

Herr Raab antwortet, dass die Hagener Lehrschwimmbecken nicht mit der HAGENBAD GmbH abgerechnet würden. Die Stadt erbringe, unter anderem durch die Zurverfügungstellung der Technik, des Wassers, des Beckens und der Reinigung, ebenfalls eine Leistung. Die Überprüfung der Wasserhygiene an den Wochenenden sei einem Kompromiss geschuldet, da der Verein auch an den Wochenenden das Lehrschwimmbecken nutzen möchte und in dieser Zeit kein städtisches Personal zur Verfügung stünde. Durch entsprechende Schulung des vereinseigenen Personals wäre dies ermöglicht worden und somit könne man die Kosten gering halten.

Herr Arnusch stimmt dem Vorschlag einer ersten Lesung zu. Man wisse nicht, wie weit eine Kostendeckung gegeben sei. Herr Arnusch weist darauf hin, dass bei Großveranstaltungen im Profisport höhere Beträge möglich wären. Die zusätzliche Belastung aller Mitglieder sei nicht unerheblich. Eine Behandlung der Vorlage als erste Lesung rde noch weitere Überlegungen ermöglichen.

Herr Thieser stellt das Einvernehmen feste, diesen Tagesordnungspunkt als erste Lesung zu behandeln.

 

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Beschluss:

Der Rat stimmt den redaktionellen Änderungen in den „Richtlinien zur Nutzung der städt. Sportanlagen“ und den Anpassungen der Entgelte in der Richtlinie zur Nutzung städtischer Sportanlagen zu.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Der Sport- und Freizeitausschuss berät den Tagesordnungspunkt einstimmig in 1. Lesung und vertagt den Beratungsgegenstand

       einstimmig in 1. Lesung und vertagt den Beratungsgegenstand.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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