14.09.2022 - 5.4 Bebauungsplan Nr. 1/22 (709) Gewerbegebiet Unte...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Tagesordnungspunkt wurde zusammen mit TOP 5.5. behandelt und hier protokolliert. Die Beschlüsse erfolgten entsprechend der jeweiligen Vorlagen.



Herr Kahrau verliest aus der Vorlage den Abschnitt „Hochwasserrisiko“ und bittet unabhängig vom Beschluss um konkrete Angaben dazu.
Hinsichtlich des Vermerkes „keine Auswirkungen“ hinsichtlich der „Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung“ teilt er in Bezug auf den vom Rat ausgerufenen Klimanotstand mit, dass ihm die Ausführungen dazu nicht ausreichend seien und er so keine Bewertung vornehmen könne.
Er kritisiert auch, dass hinsichtlich der Behandlung von Bäumen in der Vorlage nichts erwähnt sei.
Er bittet um Konkretisierungen hinsichtlich der Themen Hochwasser, Bäume und Klimaschutz.

Herr Voigt zeigt sich verwundert, dass die vorgetragene Problematik in der Vorbesprechung der Fraktionen nicht angesprochen worden sei. Was bei Bebauungsplanverfahren zu beachten sei, sei bekannt. Er bitte, über die Vorlage wie vorgeschlagen zu beschließen.

Herr Sporbeck fragt, ob jemand von der Verwaltung in der Lage sei, dazu etwas zu sagen.

Frau Roth verdeutlicht, dass es sich beim vorgelegten Beschluss erst um die Einleitung des Verfahrens handele. Alles, was von Herrn Kahrau angeführt worden sei, würde im weiteren Verfahren vertieft bearbeitet.

Herr Kahrau weist darauf hin, dass die Politik heute beschließen soll, ein Bebauungsplanverfahren im Hochwasserrisikogebiet einzuleiten und quasi bestätige, dass es dadurch keine Auswirkungen auf den Klimaschutz gebe. Dementsprechend müsse man sich ggf. gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern rechtfertigen.

Herr Borchert stellt heraus, dass der Einleitungsbeschluss keine klimatischen Auswirkungen habe. Man sollte der Verwaltung vor der Einleitung des Verfahrens auch nicht noch mehr Aufträge geben. Dass mit dem Beschluss des Einleitungsverfahrens nicht automatisch dem Gewerbegebiet zugestimmt werde, könne den Bürgerinnen und Bürgern erläutert werden.

Herr Voigt erwartet von der Verwaltung, dass im Bebauungsplanverfahren alle wesentlichen Punkte gerichtsfest überprüft worden sind.

Frau Roth teilt mit, dass die im Einleitungsbeschluss genannte Gebietsabgrenzung z. B. aufgrund eines Hochwasserrisikos noch veränderbar sei.


 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/22 (709) Gewerbegebiet Unterberchum gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/22 (709) Gewerbegebiet Unterberchum liegt im Stadtbezirk Hohenlimburg, in der Gemarkung Berchum, Flur 1 und umfasst die Flurstücke 319, 553, 554, sowie teilweise die Flurstücke 716, 781, 799, 651, 776 und 777. Das Plangebiet grenzt nördlich an die Verbandsstraße, östlich wurde das Feuerwehrgerätehaus Berchum-Garenfeld errichtet. Westlich verläuft die Lennetalbrücke der BAB 45, welche die Straße Unterberchum kreuzt. Süstlich des Plangebietes schließt sich gewerbliche Nutzung an. Das Plangebiet umfasst ca. 1,8 ha. 

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt wird die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

-

-

-

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage