14.09.2022 - 5.1 Anfrage von Hagen Aktiv hier: Gehwegparken und ...

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Wortprotokoll

Frau Masuch verweist auf eine Aussage der Verwaltung, wonach beim Gehwegparken für die Fußgänger 1,50 m Raum gelassen werden muss. In dem genannten Bereich und auch in anderen Bereichen, in denen der Parkraum auf den Gehweg neu verlegt wurde, ist nicht mehr ausreichend Platz für Fußgänger. Sie fragt, ob jetzt auch schon Autos auf Gehwegen Vorrang haben.

 

Herr Lichtenberg führt aus, dass bei dem Umfang der Fragen ein Ortstermin sinnvoll sei.

Doch zunächst führt er aus, dass dieses Thema nun zum dritten Mal auf der Tagesordnung sei. Die Markierungen seien aufgebracht worden, da bemängelt wurde, dass PKW ohne Markierung zu weit auf den Gehweg fahren. Die Vorschrift, dass ein Raum von 1,50m für Fußgänger verbleiben muss, ist eine Sollvorschrift, d.h. wenn es möglich ist. Neueingerichtete Parkflächen auf Gehwegen seien ihm zurzeit nicht bekannt.

Diese Regelungen stellen immer einen Kompromiss alles Verkehrsbeteiligten dar. Er stellt noch eine schriftliche Stellungnahme in Aussicht und macht auch deutlich, dass es sich um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung handelt.

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Anlagen zur Vorlage