15.09.2022 - 4.9 Bebauungsplan Nr. 4/19 (690) Wohnbebauung Im La...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Meier stimmt der 1. Lesung zu. Er regt an, die zwei auf dem Marktplatz als zu erhaltend dargestellten Bäume nicht fest zu schreiben. Man verliere durch die Neuziehung der Marktplatzkante 500 qm. Mit der Verlegung dieser beiden Bäume zur Straße könne zusätzliche Fläche gewonnen werden, die für das Marktgeschehen/Veranstaltungen genutzt werden können.

 

Herr Keune merkt an, dass man die Bäume als Bestand und nicht als zu erhalten darstellen könne. Er betont, dass die Bäume damit nicht automatisch wegfallen. Über die Neuplanung der Marktplatzfläche und das Schicksal der Bäume werde im weiteren Verlauf entschieden werden.

 

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Beschluss:

 

 

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Anpassung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4/19 (690) Wohnbebauung Im Langen Lohe und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 29.08.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 29.08.2022 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/19 (690) Wohnbebauung Im Langen Lohe liegt im Stadtbezirk Mitte, im Stadtteil Emst. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Eppenhausen, in der Flur 7 das Flurstück 57 sowie in der Flur 8 das Flurstück 556 im Gesamten und die Flurstücke 426 und 534 zu großen Teilen. Im Süden grenzt das Plangebiet an die Karl-Ernst-Osthaus-Straße, im Westen/Nordwesten an den Waldbereich „Langenloh“, im Norden an Tennisplätze und Wohnbebauung an der Lohestraße, im Nordosten an ein Waldstück und im Osten/Südosten an Wohnbebauung an der Mallnitzer Straße.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

chster Verfahrensschritt

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Der Ausschuss für Stadt-, Beschäftigung- und Wirtschaftsentwicklung berät den Tagesordnungspunkt einstimmig in 1. Lesung.

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=325790&selfaction=print