30.08.2022 - 8.4 Naturschutzrechtliche Befreiung gem. § 67 (1) N...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Da zum Zeitpunkt der Sitzung Herr Gärtner noch Mehlschwalben gesichtet habe, kritisiert er den angedachten Beginn der Arbeiten Ende August und schlägt eine Verschiebung um einen Monat vor.

 

Herr Gockel erläutert, dass in allen Genehmigungen die Kontrolle und Sicherstellung festgesetzt werde, dass keine geschützten Tiere mehr vorhanden seien bei Durchführung der Maßnahme. Die Befreiung erstrecke sich lediglich auf die Beseitigung der Fortpflanzungsstätte. Die Einhaltung aller übrigen Verbote des § 44 Bundesnaturschutzgesetz zum Artenschutz, insbesondere der direkte Zugriff auf die besonders geschützte Art, werde gewährleistet.

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Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat befürwortet die von der unteren Naturschutzbehörde beabsichtigten Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung gemäß § 67 (1) Nr. 2 BNatSchG für die Entfernung von 7 Mehlschwalbennestern im Zuge der Sanierung eines Mehrfamilienhauses.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

6

Dagegen:

2

Enthaltungen:

0

 

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