07.09.2022 - 9.4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/20 (699) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Panzer merkt an, dass in der Vorlage die Errichtung einer Photovoltaikanlage nicht zu erkennen sei. Zu klären sei, wann und wo eine solche Anlage gebaut werden solle.

 

Frau Roth macht deutlich, dass dieses erst im Bauantrag ausführlich niedergelegt werden müsse und werde.

 

Herr Gerbersmann sagt eine Beantwortung der Fragen durch die Verwaltung bis zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klima, Mobilität zu. 

 

Abschließend bedankt Herr Kohaupt sich bei den Mitarbeitern des Fachbereiches Stadtplanung für die gute Arbeit die sie im Rahmen des Bauprojektes „Einzelhandel Revelstraße“ geleistet haben.  

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Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4/20 (699) Einzelhandel Revelstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 16.08.2022 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt und sie ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4/20 (699) Einzelhandel Revelstraße liegt im Stadtbezirk Nord und umfasst die Flurstücke 43, 44, 290, 294, 295, 346 (teilw.), 422, 423 (teilw.), 424 und 425, Flur 5, Gemarkung Vorhalle, das Flurstück 565 (teilw.), Flur 6, Gemarkung Vorhalle sowie das Flurstück 661 (teilw.), Flur 4, Gemarkung Vorhalle. Das Plangebiet befindet sich an der Ecke Ophauser Straße und Revelstraße.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

chster Verfahrensschritt

 

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

-

-

SPD

2

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

2

-

-

AfD

1

-

-

Hagen Aktiv

-

-

-

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

  9

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=325171&selfaction=print