23.06.2022 - 6.32 Aktualisierung und Fortschreibung des Integrier...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.32
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 23.06.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Nicole Schulte
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr König kritisiert, dass in Allris 14 Managementpläne, Masterpläne und Konzepte zum Thema Umweltschutz hinterlegt seien, welche aber aus seiner Sicht zum größten Teil nicht umgesetzt wurden. Dies wurde von der SPD-Fraktion in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität thematisiert. Herr Arlt habe zugesagt, nach der Sommerpause darzustellen, wann die einzelnen Konzepte umgesetzt werden können.
Konkret spricht Herr König eine Maßnahme des Klimaanpassungskonzepts an. Danach sollten öffentliche Trinkwasserstellen eingerichtet werden. Die Verwaltung habe in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität berichtet, dass diese Maßnahme nicht umgesetzt werden soll. Herr König kritisiert, dass verwaltungsseitig entschieden wurde, einen vom Rat gefassten Beschluss ohne vorherige Abstimmung nicht umzusetzen. Er zeigt sich verwundert, dass viele Städte öffentliche Trinkwasserangebote bereitstellen, in Hagen dies aber scheinbar nicht umsetzbar sei. Wenn politische Beschlüsse nicht umgesetzt werden können, bedarf es für diese Entscheidung ebenfalls einen politischen Beschluss.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt – vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Fördermitteln – die Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts nach den Vorgaben der Kommunalrichtlinie mit dem Ziel, das Integrierte Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2013 zu aktualisieren und ambitionierter zu gestalten (Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040).
2. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Fördermitteln – für das o. g. Vorhaben ein Vergabeverfahren durchzuführen und einen externen Gutachter zu beauftragen.
