09.06.2022 - 5.7 Zusammenschluss der Sparkasse HagenHerdecke mit...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass in dem Beschlussvorschlag unter Ziffer zwei ein Fehler vorliegt und bittet darum das Wort „Lüdenscheid“ durch „Herdecke“ zu ersetzen und den Beschluss in dieser korrigierten Form zu fassen.

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt:

 

1. Der aus Anlass der Vereinigung der Sparkasse HagenHerdecke mit der Sparkasse Lüdenscheid nach § 27 Abs. 3 SpkG zu schließende öffentlich-rechtliche Vertrag (Anlage 1) zwischen dem Sparkassenzweckverband HagenHerdecke (Zweckverband Sparkasse HagenHerdecke) und dem Sparkassenzweckverband der Städte Lüdenscheid und Halver sowie der Gemeinden Herscheid und Schalksmühle (Zweckverband Sparkasse Lüdenscheid) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die im Rahmen der Sparkassenvereinigung erforderliche unmittelbare Überführung des vollständigen Aufgaben- und Mitgliederbestand des Zweckverbandes Sparkasse HagenHerdecke auf den neuen Sparkassenzweckverband der Städte Hagen, Halver, Herdecke und Lüdenscheid sowie der Gemeinden Herscheid und Schalksmühle wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Zweckverband Sparkasse HagenHerdecke gilt mit dem Zeitpunkt des Entstehens des neuen Zweckverbandes (Vereinigungsstichtag 31.08.2022) als aufgelöst.

Die Satzung des neuen Zweckverbandes wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Satzung des neuen Zweckverbandes erhält ab 31.08.2022 die aus der Anlage 2 ersichtliche Fassung.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen weist die in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Hagen und Herdecke entsandten Vertreter an, in der Verbandsversammlung am 28.06.2022, folgende Beschlüsse zu fassen:

a) Die Sparkasse HagenHerdecke und die Sparkasse Lüdenscheid werden mit Wirkung zum 31.08.2022 (Vereinigungsstichtag) auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vereinigt. Die Vereinigung soll in der Weise stattfinden, dass die Sparkasse Lüdenscheid gemäß § 27 Abs. 1 SpkG von der Sparkasse HagenHerdecke aufgenommen wird, auf die das Vermögen der Sparkasse Lüdenscheid im Wege der Gesamtrechtnachfolge übergeht.

 

b) Dem als Entwurf beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Sparkassenzweckverband der Städte Lüdenscheid und Halver sowie der Gemeinden Herscheid und Schalksmühle (Zweckverband Sparkasse Lüdenscheid) wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt. Der Verbandsvorsteher wird beauftragt, den Vertrag zu schließen und ermächtigt, noch notwendigen Änderungen des Vertragsinhaltes, die nicht wesentlicher Natur sind, zuzustimmen.

 

c) Der Zweckverband Sparkasse HagenHerdecke und der Zweckverband Lüdenscheid bilden in der Weise einen neuen Zweckverband, dass ihr Aufgaben- und Mitgliederbestand unmittelbar auf den neuen Zweckverband übergeht. Der neue Zweckverband trägt den Namen „Sparkassenzweckverband der Städte Hagen, Halver, Herdecke und Lüdenscheid sowie der Gemeinden Herscheid und Schalksmühle“. Der Zweckverband Sparkasse HagenHerdecke und der Zweckverband Lüdenscheid gelten mit dem Zeitpunkt des Entstehens des neuen Zweckverbandes als aufgelöst.

 

d) Die Satzung des neuen Zweckverbandes erhält ab dem 31.08.2022 die aus der Anlage 2 ersichtliche Fassung.

 

e) Die Satzung der vereinigten Sparkasse erhält ab 31.08.2022 die aus der Anlage 3 ersichtliche Fassung.

 

3. In die Verbandsversammlung des neuen Zweckverbandes werden gewählt

 

    als Vertreter als Stellvertreter

1. Erik O. Schulz Christoph Gerbersmann

2. ________________________ ________________________

3. ________________________ ________________________

4. ________________________ ________________________

5. ________________________ ________________________

6. ________________________ ________________________

7. ________________________ ________________________

8. ________________________ ________________________

9. ________________________ ________________________

10. ________________________ ________________________

11. ________________________ ________________________

12. ________________________ ________________________

13. ________________________ ________________________

14. ________________________ ________________________

15. ________________________ ________________________

16. ________________________ ________________________

17. ________________________ ________________________

18. ________________________ ________________________

19. ________________________ ________________________

 

4. Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlusse zu 1. und 2. erforderlich sind.

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

 

1

 

FDP

1

 

 

Die Linke

 

1

 

HAK

1

 

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

19

Dagegen:

2

Enthaltungen:

0

 

 

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=323292&selfaction=print