31.05.2022 - 8.5 Drucksachennummer 0186/2022: Stellungnahme der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.5
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirats
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 31.05.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Tommack habe sich die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde durchgelesen und fragt, was die Bezeichnung „ohne Eignungswirkung“ bedeute.
Antwort der Verwaltung:
An-4, Steinbruch Oege/ Steltenberg und An-4, Steinbruch Ambrock:
Im bisher noch aktuellen Regionalplan sind die Flächen als "eb-2) Sicherung u. Abbau oberflächennaher Bodenschätze (mit Eignungswirkung)" gekennzeichnet. Durch die nun geplante Ausweisung "eb-2) Sicherung u. Abbau oberflächennaher Bodenschätze (ohne Eignungswirkung)" wird ermöglicht, dass auch außerhalb der festgelegten Bereiche Abgrabungsanträge gestellt werden können. Diese Änderung wird aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde kritisch bewertet.
Frau Tommack liest ihren Beschlussvorschlag vor.
Beschluss:
Der Naturschutzbeirat nimmt die Drucksachennummer 0186/2022 zur Kenntnis.
Ergänzung:
Der Naturschutzbeirat schließt sich den Beschlüssen der vorberatenden Gremien an. Weiterhin empfiehlt er die Reduzierung des geplanten Gewerbegebietes an der Grundschötteler Straße um 50 % zur Offenhaltung eines wichtigen Vernetzungsraumes zwischen den Landschaftsräumen östlich und westlich der Grundschötteler Straße und dessen Funktion als Kaltluftbildungs- und -abflussgebiet für das dicht bebaute Ennepetal. Außerdem wird die Erweiterung der Abgrabung bei Ambrock grundsätzlich abgelehnt wegen der Waldzerstörung und weil Alternativen zur Baustoffgewinnung aus Recycling und Kreislaufwirtschaft bestehen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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870,3 kB
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