02.06.2022 - 7.3 Bebauungsplan Nr. 1/07 (588) "Alter Bahnhof Has...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Diepes erläutert die Vorlage der Verwaltung.

 

Herr Goertz begrüßt die Vorlage und schlägt folgenden Ergänzungsbeschluss unter Punkt c) vor: „Für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll für die Infrastruktur des Gebietes „Alter Hasper Bahnhof“ ein Schienenanschluss zwingend vorgeschrieben werden. Dieses kann auch zukünftig für eine spätere Verwendung als Gewerbegebiet von Nutzen sein.“ Er spricht sich dafür aus, dass der Gleisanschluss erhalten bleibe, egal ob dieser genutzt werde oder nicht.

 

Herr Dr. Diepes antwortet, dass der Gleisanschluss nicht angetastet werde, da dieser außerhalb des Bereichs liege. Technisch sei es in dem abschließenden Festsetzungskatalog des BauGB nicht möglich, einen zwingend zu nutzenden Bahnanschluss vorzuschreiben.

 

Herr Goertz erklärt, dass es ihm nicht um die zwingende Nutzung gehe, sondern ausschließlich darum, dass der bestehende Bahnanschluss nicht zurück gebaut werde.

 

Herr Arlt erklärt, dass die Gleisanlage nicht Teil der Bauleitplanung sei. Diese Anlage unterliege dem Sonderplanungsrecht des Bundes.

 

Herr Goertz fügt hinzu, dass die Gleisanlage direkt zu dem Alten Hasper Bahnhof führe.

 

Herr Romberg merkt an, dass die Gleisanlage nicht auf dem Gebiet des Bebauungsplanes liege.

 

Herr Dr. Diepes erklärt, dass dieses Areal von der Bahn entwidmet wurde. Die Flexibilität der Gleisnutzung ist auch mit diesem Bebauungsplan gegeben.

 

Herr Thieser berichtet, dass derzeit Gespräche zwischen dem Investor und der Bahn laufen. Der Investor beabsichtigt die vorhandenen Masten zu kaufen. Er schlägt vor, dass die Verwaltung den Investor hierbei unterstützen solle.

 

Frau Schneidmüller-Gaiser weist darauf hin, dass diese Schienen dortbleiben sollen. Zukünftig werden die vorhandenen Schienen zu einem Wettbewerbsvorteil führen.

 

Herr Arlt erklärt, dass die Instrumente der Verwaltung etwas eingeschränkt seien. Er schlägt vor, auf den Schienenerhalt im Bereich der Begründung bei der Entschließung hinzuweisen.

 

Frau Schneidmüller-Gaiser bezieht sich auf die genannte Ausgleichsfläche in der Vorlage. Sie möchte wissen, warum für ein Vorhaben in Haspe eine Ausgleichsfläche in Priorei entstehe.

 

Herr Dr. Diepes antwortet, dass es nicht so einfach sei, eine Ausgleichsfläche in der Nähe zu finden. Hierbei handele es sich um ein übliches Vorgehen. Er stimmt dem Vorschlag von Herrn Arlt zu. Der entsprechende Punkt werde beim Satzungsbeschluss unter der Begründung versehen.

 

Herr Romberg spricht sich dafür aus, den Vorschlag von Herrn Thieser mitaufzunehmen.

 

Herr Dr. Diepes erklärt, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes gänzlich bis auf einen Mast von Bahnzwecken entwidmet sei.

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Beschluss:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Anpassung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/07 (588) „Alter Bahnhof Haspe“ und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 06.05.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 06.05.2022 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Geltungsbereich

 

Das Plangebiet liegt nördlich der Bahnlinie Köln Dortmund und südlich der Grün- und Sportfläche Ennepepark, östlich der Stephanstraße und westlich der Erzstraße im Stadtteil Haspe. Es umfasst in der Gemarkung Haspe, Flur 24 die Flurstücke 127, 129, 131, 132 und tlw. 120 und 115. Ferner im Flur 26 die Flurstücke 285, 286 sowie tlw. 252. Zusätzlich umfasstes es in der Gemarkung Westerbauer, Flur 9 die Flurstücke 384 sowie tlw. 531, 532 und 533.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 3,9 ha.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

chster Verfahrensschritt

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgten die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

c) Die Bezirksvertretung Haspe beauftragt die Verwaltung, in die Begründung des Bebauungsplans den ausdrücklichen Hinweis auf den Standortvorteil und die Möglichkeit des Anschlusses an die Bahngleise aufzunehmen.  

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

-

-

CDU

3

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

2

-

-

Hagen Aktiv

2

-

-

AfD

-

-

-

 

X

  Einstimmig beschlossen

 

 

Dafür:

11

Dagegen:

-

Enthaltungen:

-

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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