14.06.2022 - 4.4 Vorschlag der SPD-Fraktion hier: Optimierung de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 14.06.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Silke Scheibe
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr König verweist auf den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses mit einer Verfahrensregelung. Für die Optimierung des ÖPNV habe man zwei Jahre jeweils 500.000 Euro zur Verfügung. Die Verwaltung und die Straßenbahn sollten dazu konkrete Vorschläge machen. Er möchte wissen, wie es jetzt zeitlich weitergehe.
Frau Funke teilt dazu mit, dass es bereits in der letzten Sitzung eine Vorlage mit vorgeschlagenen Maßnahmen für den Bezirk Mitte gegeben habe. Man strebe Listen für die anderen Bezirke für die erste Sitzung nach der Sommerpause an, könne dies jedoch aufgrund erforderlicher Abstimmungen mit der Straßenbahn nicht verbindlich zusagen.
Herr Sporbeck hofft, dass die bereits im Ausschuss gegebenen Anregungen in der Liste Berücksichtigung finden. Eine baldige Übersicht über vorgeschlagene Maßnahmen im Stadtgebiet sei wichtig, um eine Priorisierung vornehmen zu können.
Herr König verweist auf konkrete Beschlüsse, die schon umgesetzt werden könnten, beispielsweise bezüglich der Ampelschaltung an der Lenaustraße.
Herr Ludwig lässt über den Beschluss in der Form des Beschlusses aus dem Haupt- und Finanzausschuss abstimmen.
Beschluss:
1. Die Einnahmen aus der Stellplatzablösesatzung werden zweckgebunden ausschließlich für daraus finanzierbare Verbesserungsmaßnahmen im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV und Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept) eingesetzt.
2. Aus den zur Verfügung stehenden Mitteln stehen gemäß Haushaltsbeschluss vom 17.03.2022 jährlich bis einschließlich 2023 jeweils 500.000 € für Optimierungsmaßnahmen des ÖPNV in Hagen zur Verfügung.
3. Die Verwaltung stellt ihre Vorschläge in Form einer Liste dem Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität vor. Einzelbeschlüsse sind analog der Wertgrenze der Zuständigkeitsordnung unter § 2 Abs. 4 Nr. 7 unter Buchstabe s (25.000 €) zu behandeln.
4. Die fachliche Auswahl der jeweiligen Projekte nimmt der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität vor.
5. Der Haupt- und Finanzausschuss trifft die finanzielle Entscheidung
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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öffentlich
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