25.05.2022 - 6.4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/22 (711) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Diepes geht ausführlich auf den Inhalt der Vorlagen ein. Man habe das Ansinnen einer Bürger-Energie-Genossenschaft geprüft, die eine Photovoltaik-Freiflächenanlage betreiben möchte. Hier habe man die Flächen entlang der Autobahnen geprüft. Es sei möglich, 200 m entlang der A 45 eine solche Anlage mit Zustimmung des Eigentümers zu betreiben. Hierbei werden keine Flächen versiegelt, sondern es sei eine gewisse landwirtschaftlich Nutzung weiterhin möglich. Hierzu sei eine Veränderung des Flächennutzungsplanes nötig sowie ein geänderter Bebauungsplan.

 

Auf die Frage von Frage von Frau Peddinghaus sagt Herr Diepes, dass die Höhe der Anlage noch nicht feststehe.

 

Auf den Hinweis von Herrn Dahme, sagt Herr Diepes, dass solche Maßnahmen auch in NRW möglich seien.

 

Herr Diepes sagt auf die Frage von Herrn Neuhaus, dass die Stadt dieses Projekt unterstütze und deshalb die Vorlagen eingebracht habe.

Herr Neuhaus ist der Meinung, dass landwirtschaftliche Flächen der Nahrungsmittelproduktion weiter zur Verfügung stehen sollten und die Anlagen so errichtet werden sollten, dass eine fast uneingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung weiter möglich sei. Er sieht eine solche Entscheidung bei der Politik.

 

Herr Diepes teilt mit, dass es sich hier lediglich um eine Fläche von 4 ha handelt. der Vorhabenträger habe sich im Vorfeld mit dem Eigentümer geeinigt.

 

Herr Schroll und Frau Opitz unterstützen das Vorhaben ausdrücklich.

 

Auf den Hinweis von Herrn Heimhard führt Herr Diepes aus, dass es sich bei Wald nicht um eine Fläche für diesen Zweck im Sinne des Gesetzes handelt.

 

Auf die Frage von Herrn Kuhenne beschreibt Herr Neuhaus die genaue Örtlichkeit.

 

Herr Dahme lässt über die Beschlussvorschläge abstimmen.

Reduzieren

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 14.12.2021, ergänzt und aktualisiert am 10.04.2022, zu und beschließt die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/22 (711) Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage westlich Deipenbrink gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/22 (711) Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage westlich Deipenbrink liegt im Stadtbezirk Eilpe/Dahl, Gemarkung Dahl, Flur 7 und umfasst die Flurstücke 238, 239 und 249. Das Plangebiet befindet sich westlich der Bundesautobahn A 45. Das Plangebiet umfasst ca. 5 ha.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt

 

Als nächster Verfahrensschritt wird die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

2

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

AfD

-

-

-

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=322920&selfaction=print