23.03.2006 - 10 Evolutionspark Hagenhier: Teiländerung Nr. 84 -...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Wortbeitrag sh. TOP 9

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Beschluss:

a)       Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Teiländerung Nr. 84- Evolutionspark Hagen – Bereich Harkortsee/Werdringen – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

b)       Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplan Nr. 02/06 (579) – Evolutionspark Hagen – Bereich Harkortsee/Werdringen - gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB kann für die Teiländerung des Flächennutzungsplans kurzfristig auf der Basis der vorliegenden Flächendisposition erfolgen. Die entsprechenden Verfahrensschritte für das Bebauungsplanverfahren erfolgen nach Konkretisierung der Planinhalte.

Eine grundsätzliche Information der Öffentlichkeit zu den Inhalten des Projekts ist bereits erfolgt. Die Bürgeranhörung soll möglichst noch vor den Osterferien 2006 stattfinden.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich der Teiländerung Nr. 84- Evolutionspark Hagen – Bereich Harkortsee/Werdringen – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie auch des Bebauungsplans Nr. 02/06 (579) – Evolutionspark Hagen – Bereich Harkortsee/Werdringen umfasst den Bereich zwischen dem nördlichen Rand des Waldgebietes Werdringen/Kaisberg im Norden, der Bahnlinie Hagen – Dortmund (teilweise ehem. Reichsbahntrasse) im Osten, dem Wohngebiet Brockhausen und dem Rangierbahnhof Hagen-Vorhalle im Süden und der Weststraße (B 226) und dem östlichen Ufer des Harkortsees im Westen.

 

In den im Sitzungssaal ausgehängten Lageplänen ist das jeweilige Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1. 2500 ist Bestandteil des jeweiligen Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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