23.03.2006 - 11 Bebauungsplan Nr. 2/96 (481), 1.Änderung, 2. Fa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 23.03.2006
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Kuschel-Eisermann
verliest einen umfangreichen Fragenkatalog. Frau Kingreen stellt die Möglichkeit
der zeitlichen Abarbeitung in Frage und spricht die Lärmproblematik an. Herr
Schädel erläutert, das Gericht habe den Aspekt Lärmschutz als
rechtsfehlerfrei eingestuft. Bei Satzungsbeschluss habe der wasserrechtliche
Aspekt nicht abgearbeitet vorgelegen, bis zum Satzungsbeschluss durch den Rat
werde das Verfahren nach WHG abgeschlossen sein. Herr Schädel nimmt zu
den Aspekten Oberflächenentwässerung, Eingriff, Lärmschutzwälle, BPlan-Änderung
und Kollision mit dem FNP, Festsetzung privater Grünflächen im Zusammenhang mit
Grabeländern und Drainagewässer Stellung und erklärt, dass die durch das
Gericht bemängelten Aspekte abgearbeitet seien. Herr Schädel weist auf
eine Verdrehung von 2 Halbsätzen auf Seite 4 Teil 3 der Vorlage hin, eine
korrigierte Fassung werde dem Protokoll beigelegt. Auf zahlreiche Fragen von Herrn
Breddermann erklärt Herr Schädel, eine detaillierte
Kostenaufstellung werde zum Satzungsbeschluss vorgelegt, Pflüsterasphalt
zeige bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h keine Wirkung, der Grünordnungsplan
und auch Verkehrsmengen und -prognosen seien vom Gericht als sauber
abgearbeitet gewertet worden. Frau Kingreen stellt fest, der UWA bliebe
bei seinem Beschluss, so spät als möglich mit den Baumfällungen zu beginnen. Frau
Kuschel-Eisermann möchte den Zusatz im Beschluss der BV Nord verstärken. Abschließend erklärt Herr
Schädel zu dem vorgetragenen Fragenkatalog, die Vorlage entspreche in allen
Punkten den Anforderungen, der Plan entspreche den geltenden rechtlichen Grundlagen, die Drainage sei
sauber abgearbeitet worden, Drainagewässer werden nicht in die Kanalisation
eingeleitet, die Festsetzung hinsichtlich der Lärmschutzwälle betrage 5 m Höhe,
das Bauwerk werde schmaler und der Kompensationsbedarf sei dargelegt.
Beschluss:
(a)
Beschluss zur
Durchführung des Heilungsverfahrens
Der Rat der Stadt beschliesst auf der Grundlage der schriftlichen Begründung
des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 28.11.2005 (Az.: 10 D
68/03.NE). das ergänzende Verfahren (Heilungsverfahren) durchzuführen.
(b)
Beschluss zur
Veränderung des Plangebietes
Der Rat der Stadt beschließt den Geltungsbereich in Abänderung des Beschlusses
vom 20.02.2003 zu ändern. Der Geltungsbereich ist in dem im Sitzungssaal
ausgehängten Plan eindeutig dargestellt (siehe unten).
(c)
Beschluss zur
öffentlichen Auslegung
Der Rat der Stadt beschliesst den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem
Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/96, 1. Änderung, 2.
Fassung Ortsumgehung Boele, 2. Bauabschnitt, zwischen Schwerter Straße und
Dortmunder Straße nebst der Begründung vom 03.03.06 nach § 3 Abs. 2 BauGB in
der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses
Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen.
Zusatz:
Der
Umweltausschuss geht davon aus, dass das wasserhaushaltsrechtliche Verfahren
bis zum 21.06.2006 abgeschlossen werden muss.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich ist
zweigeteilt:
Teil A
Der
Geltungsbereich des Teil A liegt westlich der Schwerter Straße und zieht sich
östlich entlang des Gewerbegebietes Lütkenheider Straße, des Friedhofes und des
Wohngebietes Am Baum bis zur Einmündung in die Dortmunder Straße.
Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Boele, Flur 20 und Flur 23 und ist durch Signatur im Plan 1 : 500 eindeutig definiert.
Teil B
Der
Geltungsbereich des Teil B liegt östlich der Schwerter Straße nördlich des
Malmkebaches und zieht sich bis zur Bebauung an der Straße Papenstück.
Er
liegt in der Gemarkung Boele, Flur 21 und ist durch Signatur im Plan 1 : 500
eindeutig definiert.
