23.03.2006 - 11 Bebauungsplan Nr. 2/96 (481), 1.Änderung, 2. Fa...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Kuschel-Eisermann verliest einen umfangreichen Fragenkatalog. Frau Kingreen stellt die Möglichkeit der zeitlichen Abarbeitung in Frage und spricht die Lärmproblematik an. Herr Schädel erläutert, das Gericht habe den Aspekt Lärmschutz als rechtsfehlerfrei eingestuft. Bei Satzungsbeschluss habe der wasserrechtliche Aspekt nicht abgearbeitet vorgelegen, bis zum Satzungsbeschluss durch den Rat werde das Verfahren nach WHG abgeschlossen sein. Herr Schädel nimmt zu den Aspekten Oberflächenentwässerung, Eingriff, Lärmschutzwälle, BPlan-Änderung und Kollision mit dem FNP, Festsetzung privater Grünflächen im Zusammenhang mit Grabeländern und Drainagewässer Stellung und erklärt, dass die durch das Gericht bemängelten Aspekte abgearbeitet seien. Herr Schädel weist auf eine Verdrehung von 2 Halbsätzen auf Seite 4 Teil 3 der Vorlage hin, eine korrigierte Fassung werde dem Protokoll beigelegt. Auf zahlreiche Fragen von Herrn Breddermann erklärt Herr Schädel, eine detaillierte Kostenaufstellung werde zum Satzungsbeschluss vorgelegt, “Pflüsterasphalt” zeige bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h keine Wirkung, der Grünordnungsplan und auch Verkehrsmengen und -prognosen seien vom Gericht als sauber abgearbeitet gewertet worden. Frau Kingreen stellt fest, der UWA bliebe bei seinem Beschluss, so spät als möglich mit den Baumfällungen zu beginnen. Frau Kuschel-Eisermann möchte den Zusatz im Beschluss der BV Nord  verstärken. Abschließend erklärt Herr Schädel zu dem vorgetragenen Fragenkatalog, die Vorlage entspreche in allen Punkten den Anforderungen, der Plan entspreche den geltenden  rechtlichen Grundlagen, die Drainage sei sauber abgearbeitet worden, Drainagewässer werden nicht in die Kanalisation eingeleitet, die Festsetzung hinsichtlich der Lärmschutzwälle betrage 5 m Höhe, das Bauwerk werde schmaler und der Kompensationsbedarf sei dargelegt.

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Beschluss:

(a)          Beschluss zur Durchführung des ”Heilungsverfahrens”

Der Rat der Stadt beschliesst auf der Grundlage der schriftlichen Begründung des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 28.11.2005 (Az.: 10 D 68/03.NE). das ergänzende Verfahren (”Heilungsverfahren”) durchzuführen.

(b)          Beschluss zur Veränderung des Plangebietes

Der Rat der Stadt beschließt den Geltungsbereich in Abänderung des Be­schlusses vom 20.02.2003 zu ändern. Der Geltungsbereich ist in dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan eindeutig dargestellt (siehe unten)
.

(c)            Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Der Rat der Stadt beschliesst den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/96, 1. Änderung, 2. Fassung Ortsumgehung Boele, 2. Bauabschnitt, zwischen Schwerter Straße und Dortmunder Straße nebst der Begründung vom 03.03.06 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fas­sung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Be­standteil der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer ei­nes Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Zusatz:

 

Der Umweltausschuss geht davon aus, dass das wasserhaushaltsrechtliche Verfahren bis zum 21.06.2006 abgeschlossen werden muss.

 

 

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich ist zweigeteilt:

Teil A

Der Geltungsbereich des Teil A liegt westlich der Schwerter Straße und zieht sich östlich entlang des Gewerbegebietes Lütkenheider Straße, des Friedhofes und des Wohngebietes Am Baum bis zur Einmündung in die Dortmunder Straße.

Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Boele, Flur 20 und Flur 23 und ist durch Signatur im Plan 1 : 500 eindeutig definiert.

 

Teil B

Der Geltungsbereich des Teil B liegt östlich der Schwerter Straße nördlich des Malmkebaches und zieht sich bis zur Bebauung an der Straße Papenstück.

Er liegt in der Gemarkung Boele, Flur 21 und ist durch Signatur im Plan 1 : 500 eindeutig definiert.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

   1

Enthaltungen:

   0

 

Anmerkung:

Die Herren Martin Erlmann und Hubertus Erlmann haben aus Gründen der Befangenheit nicht an der Diskussion und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes teilgenommen.