12.05.2022 - 4.1 Dringlichkeitsanfrage der AfD-Fraktionhier: WEA...

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Wortprotokoll

Herr Arlt erklärt, dass die von der AfD-Fraktion aufgeworfenen Fragen ihn auch schon verschiedentlich durch Bürgerinnen und Bürgern erreicht haben.

Er bestätigt, dass der Betreiber der Windenergieanlage einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt habe, da die ursprünglich geplante Anlage nicht beschafft werden konnte. Der Rat der Stadt Hagen wurde darüber mit der Vorlage 1043/2021 informiert.

Eine Ausweitung der Rodungsflächen ist für die neue Anlage nicht erforderlich und wurde auch nicht beantragt.

In dem Genehmigungsverfahren wird in Abstimmung zwischen der Unteren Naturschutzbehörde und dem Antragsteller eine minimalinvasive Trasse bestimmt. Nach der Bestimmung der Trasse ergibt sich schlussfolgernd die Notwendigkeit der Fällung von Bäumen. Ziel der Trassenplanung ist es, dass möglichst wenig Bäume gefällt werden. Die zu fällenden Bäume unterliegen konkreten Kriterien, wie beispielsweise das Alter oder die ökologische Wertigkeit. 

Soll eine Fällung zwischen dem 01. März und 20. Juli erfolgen, ist unmittelbar eine Prüfung auf Brutvorkommen auf den betroffenen Flächen vor der Rodung durchzuführen. Werden keine Brutvorkommen von betroffenen Arten ermittelt, kann eine Rodung erfolgen.

Herr Arlt bestätigt die Festlegung, dass der Wegeausbau auf der abgewandten Seite der Biotopbäume durchzuführen und dabei möglichst schonend vorzugehen ist, um den Baumbestand nicht zu schädigen.

Eine Regelung, dass maximal zwei alte Buchen gefällt werden sollen, ist nicht bekannt.

Er stellt klar, dass für die Verwaltung jeder Baum schützenswert ist. Eine Anzahl der Fällungen ergibt sich aus der Festlegung im Rahmen des Verfahrens. Fest steht, dass Bäume unterschiedlicher Art und unterschiedlichen Alters gefällt werden müssen. Eine genaue Anzahl kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt werden.

Im unmittelbaren Bereich um die geplante Windenergieanlage sind weitere Bäume, vermutlich zur Fällung, gekennzeichnet. Hierbei handelt es sich um Bäume, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft geerntet werden sollen. Bei dieser Entscheidung hat die Verwaltung weder mitgewirkt, noch hat sie Einfluss darauf. Dies liegt in der Verantwortung der Forstwirtschaft. Daher können und werden keine Maßnahmen seitens der Verwaltung getroffen.

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Anlagen zur Vorlage