29.03.2006 - 2 Test der Einrichtung von Tele-/Heimarbeitsplätzen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Datum:
- Mi., 29.03.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:07
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr
Klinger erläutert die Vorlage. Am Testbetrieb nahmen insgesamt
9 Beschäftigte von HABIT und der Verwaltung teil. Im Besonderen bestehen
Probleme in der Anbindung kommunaler Verfahren. Als mögliche Lösung kommt hier
der Einsatz einer Terminalservertechnologie in Frage. Für diese Technologie ist jedoch noch zu klären, inwieweit die
vorhandenen kommunalen Fachverfahren terminalserverfähig sind. Der Einsatz von
Terminalservern wäre nicht nur in Bezug auf Teleheimarbeitplätze vorteilhaft,
sondern wirkt sich auch in der Anbindung entfernterer Dienststellen aus. Da die
Stadt Köln bereits diese Technologie einsetzt, ist hier der kommunale
Erfahrungsaustausch und weitergehend die Unterstützung durch Köln beabsichtigt.
Im Falle der Umsetzung ist auch der
Einsatz einer für diese Aufgabe beschänkt befristete Einstellung einer
Fachkraft erforderlich.
Als
Ergebnis der Testphase ist festzuhalten, dass vom Grundsatz her die Einrichtung
von Teleheimarbeitsplätzen machbar ist, welche jedoch im Einzelfall
hinsichtlich der Anforderungen des Arbeitsplatzes zu prüfen sind. Weiter sind
die für den Einsatz von Teleheimarbeitsplätzen erforderliche
Organisationsregeln durch die Verwaltung zu schaffen. Vorstellbar sind
Teleheimarbeitsplätze als alternierende Arbeitsplätze.
Herr
Böhm bittet um Erläuterung, warum aufgrund vorhandener
Standardisierungen in den Bereichen der Netzstruktur, der IT-Infrastruktur und
der Datenübertragungsprotokolle es zu den beschriebenen Problemen gekommen ist.
Weiter bedauert er, dass der Detailbericht der Testphase nicht der Vorlage
beigefügt wurde. Er unterbreitet den
Vorschlag, die privaten DSL-Anschlüsse der Mitarbeiter zu nutzen und verweist
auf Beispiele aus der Wirtschaft. Weiter sind die in der Vorlage genannten
Kosten nach Ansicht von Herrn Böhm zu hoch und in keinster Form
nachvollziehbar. Ergänzend führt Herr Böhm aus, dass , soweit HABIT eine
Einrichtung nicht realisieren kann, er
eine Vergabe an Dritte als sinnvoll erachtet.
Die Herren Klinger und Brummelte führen aus, dass kommunale
Fachverfahren eben nicht einer Standardisierung unterliegen. Der Anschluss über
eine zweite Leitung für den Teleheimarbeitsplatz bietet den Vorteil der
lokalen, unabhängigen Störungssuche, der Fernwartung und -administration, die
bei einer privaten Leitung bzw. einem privaten Anschluss aus verschiedenen
Gründen wie z.B. die vorgeschriebene Nichtveröffentlichung privater
Providerdaten nicht möglich ist. Zudem können bei gleichzeitiger dienstlicher
und privater Nutzung über eine Leitung noch größere Bandbreiten-Probleme
auftreten als im Test. Die Vorteile durch den Einsatz von Terminalservertechnologie
liegen im geringen Installationsaufwand und den geringeren
Bandbreitenerfordernissen. Hierbei kann auch die Nutzung der privaten
DSL-Leitung in Betracht gezogen werden. Herr Böhm fragt nach der
Bezuschussung bzw. Kostenübernahme bei der Bereitstellung privater Anschlüsse
und Geräte durch die Mitarbeiter. In der Privat-Wirtschaft wird entsprechend
verfahren. Darüber hinaus obliegt dort den Mitarbeitern die Administration und
Konfiguration der Anschlüsse und Geräte.
Herr
Thurau fasst die Diskussion zusammen und geht vertieft auf die
Besonderheiten der kommunalen Fachverfahren ein. Weiter führt Herr Thurau
aus, dass derzeit seitens der Verwaltung keine Regelungen zur Einrichtung von
Teleheimarbeitsplätzen existiert. Soweit eine Nutzung privater Anschlüsse bzw.
Endgeräte für die Einrichtung eines Teleheimarbeitsplatzes vorgesehen wird, sind auch Punkte wie
Sicherheit, Schadensfall und Kosten zu beachten. Diese Regelungen dürfen jedoch
seitens HABIT nicht getroffen werden, sondern liegen in der Zuständigkeit der
zentralen Steuerung der Verwaltung. Herr Grzeschista ergänzt, dass die
Vorlage nur technische Möglichkeiten darstellt.
An der
weiteren Diskussion beteiligen sich die Herren Schulte, Stroschein, Böhm,
Klippert, Thurau und Brummelte. Herr Stroschein bittet um den
Einsatz von Standardlösungen unter Beachtung der erforderlichen
Sicherheitskriterien, um nicht unnötig die erforderlichen Finanzmittel in die
Höhe zu treiben. Herr Klippert bestätigt diese Ansicht, bemängelt die
bereits benötigte Dauer der Projektzeit und bittet um die regelmäßige
Berichterstattung bezüglich der weiteren Vorgehensweise. Weiter hinterfragt Herr
Klippert die Bereitstellung von Notebooks als Endgeräte und die Anzahl der
terminalserverfähigen Fachverfahren. Herr Grzeschista führt aus, dass
seitens HABIT eine stetige Information der Betriebsausschussmitglieder durch
Zwischenberichte während der Projektzeit erfolgte. Herr Böhm bittet um
den Informationsaustausch zur Einrichtung von Teleheimarbeitsplätzen mit
anderen Kommunen und der Wirtschaft. Herr Schulte stellt die Möglichkeit
des Einsatzes von Applience-Clients aufgrund eigener Erfahrungen dar. Zu diesem
Thema erläutert Herr Brummelte die Test-Anbindung der
Teleheimarbeitsplätze per Cicso-Router, Modem und der Zuordnung fester
IP-Adressen. Diese Technik ermöglicht ebenfalls den Anschluss des Notebooks
sowohl im LAN als auch am Heimarbeitsplatz. Zur Zeit sind jedoch die
Voraussetzungen für eine variable Vergabe von IP-Adressen durch DHCP im
städtischen Netz noch nicht erfüllt.
