19.05.2022 - 4.1 Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW - Wiederaufba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Do., 19.05.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/P - Projektmanagement
- Bearbeitung:
- Holger Klinkmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Köhler trägt vor, dass der Fachbereich Umweltamt an dieser Vorlage lediglich beteiligt gewesen sei und die Federführung beim Vorstandsbereich 5 liege. Mögliche Fragen werde er gerne an die zuständige Stelle in der Verwaltung weiterleiten.
Frau Pelka stellt Herrn Köhler die Frage, mit welchen Maßnahmen die Umweltbehörde zukünftig Schäden durch Starkregenereignisse entgegenwirken werde.
Herr Köhler erläutert, dass sehr viele Maßnahmen geplant seien, jedoch sei ein hundertprozentiger Schutz gegen ähnliche Starkregenereignisse wie zuletzt, nicht realisierbar. Dennoch werde an Stellen, an denen Verbesserungsmöglichkeiten geschaffen werden müssen, diverse Möglichkeiten zur Umsetzbarkeit geprüft. Dies könne eine Gewässerverlegung beinhalten oder die Suche nach neuen Retentionsflächen. Eine Schlüsselposition stelle die Brücke am Kronenburgplatz dar, deren Modifizierung aktuell intensiv geprüft werde.
Herr Schmidt stellt die Frage, ob genügend Personal für die anstehenden Arbeiten zur Verfügung stehe. Noch immer gebe es einige Stellen zum Beispiel am Nahmerbach, die von Unrat befreit werden müssen.
Er richtet seine Frage an Herrn Köhler, wie er das Zeitfenster zur Abarbeitung des Wiederaufbauplanes einschätze.
Herr Köhler teile die Einschätzung des Herrn Bihs vom Wirtschaftsbetrieb Hagen, der einen Zeitraum von fünf Jahren avisiere, um das Stadtgebiet als wiederhergestellt bezeichnen zu können. Noch immer gebe es einige Stellen, die als Gefahrenstellen akut zu bearbeiten seien, zum Beispiel das Freihalten von Einläufen. Da könne es durchaus vorkommen, dass das Entfernen eines Fahrrades im Nahmerbach nicht priorisiert werde. Gefahrenstellen können weiterhin an den Wirtschaftsbetrieb Hagen gemeldet werden.
Frau Peuler-Kampe weist darauf hin, dass die Eigentumsverhältnisse am Löschteich in der Schleipenbergstraße geklärt werden müssen, um eine Absicherung herbeizuführen. Sie rege ansonsten eine Ersatzvornahme der Stadt Hagen an.
Herr Köhler gibt zu bedenken, dass zunächst die Grundstückseigentümer für die Absicherung verantwortlich seien. Die Stadt Hagen könne nicht unmittelbar auf Ersatzvornahmen zurückgreifen und somit in Vorkasse treten. Der Aufwand der Rückforderung sei enorm hoch.
Herr Glod stellt eine Frage zu den Eigentumsverhältnissen am Nahmerbach. Er möchte wissen, bis zu welcher Stelle am oder im Bach der angrenzende Eigentümer verantwortlich sei.
Herr Köhler teilt mit, dass die Gewässerbehörde für einen optimalen Durchfluss der Gewässer verantwortlich sei. In welchen Fällen die angrenzenden Eigentümer mitverantwortlich seien, sei eine Einzelfallentscheidung. Die Behörde pflege gute Kontakte zu den ansässigen Firmen im Nahmertal.
Herr Heinze möchte wissen, ob mit den Waldbesitzern Gespräche zur Wiederherstellung der Waldwege mit Drainagen für einen Wasserabfluss geführt worden seien.
Herr Köhler antwortet, dass Gespräche geführt worden seien, die Umsetzung allerdings nicht durch den Fachbereich Umweltamt überprüft werde. Hier seien die privaten Waldbesitzer in der Pflicht, die Beaufsichtigung obliege der Landesbehörde.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beschließt den dieser Vorlage als Anlage 2 beiliegenden Wiederaufbauplan für die kommunale öffentliche Infrastruktur der Stadt Hagen. Der Schaden wurde vorläufig mit 82.447.000 € ermittelt.
2. Der Wiederaufbauplan ist der Bezirksregierung Arnsberg zusammen mit dem Antrag auf Gewährung von Billigkeitsmitteln nach der Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW über das Online-Portal des Landes NRW vorzulegen.
3. Der Beschluss ist bis zum 30.06.2022 umzusetzen.
Anlagen zur Vorlage
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