19.05.2022 - 3.2 Windenergie in Hagen

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Heinze stellt zu der verbindlichen Abstandsregelung von 1000 Metern zu Wohngebieten die Frage, warum der Abstand in der Schmittauer Straße lediglich 950 Meter betrage und damit die vorgegebene Abstandsregelung nicht berücksichtigt worden sei.

 

Herr Köhler weist darauf hin, dass alle Genehmigungen eingehend geprüft worden seien. Er sage aber eine Weiterleitung der Frage zur nachträglichen Beantwortung zu.

 

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Anlagen zur Vorlage