12.05.2022 - 6.6 Bebauungsplan Nr. 6/20 (701) Gewerbegebiet Grun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz regt an, dass sich der Rat der Stadt Hagen die Beschlussfassung des Ausschusses für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung zu eigen macht.

 

Herr Ludwig verliest die folgende Erklärung:

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister sehr geehrte Damen und Herren,

 

an dieser Stelle nochmal einmal eine grundsätzliche Bemerkung:

Wir Grüne sind NICHT gegen eine Erweiterung oder Neuansiedlung von Industriebetrieben! Natürlich müssen wir in unserer Stadt um jeden Arbeitsplatz kämpfen, das ist uns auch klar, und nach Möglichkeit auch neue Arbeitsplätze schaffen, um diese Stadt zukunftsfähig zu erhalten und auch aufzustellen.

Nicht jedes Vorhaben einer Industrieansiedlung oder Erweiterung passt auf jede Fläche.

 

Ebenfalls an dieser Stelle möchte ich deutlich sagen:

Wir haben vor drei Jahren einen Einleitungsbeschluss zur Ansiedlung von Gewerbe auf dieser Fläche nach intensiver Diskussion, auch in den eigenen Reihen, zugestimmt. Natürlich wäre uns an dieser Stelle eine weitere landwirtschaftliche Nutzung in unserem grünen Interesse gewesen. Wir hatten aber den damaligen Diskussionen entnehmen können, dass diese Fläche ausschließlich zur Ansiedlung kleiner bis mittlerer Gewerbe- oder Handwerksbetriebe vorgesehen ist. Dass diese Fläche aber letztendlich nur von einem einzigen Interessenten für ein einziges Projekt genutzt werden soll, das war zum damaligen Zeitpunkt nicht absehbar und mehrheitlich auch nicht gewollt!

 

Nun wurde eine erste Planung von der Firma ABUS vorgelegt, die mit den damaligen Überlegungen überhaupt nichts mehr zu tun hat. Auf dieser an einem steilen Hang und von weitem einsehbaren Fläche soll jetzt ein Hochregallager mit den gigantischen Maßen von 210 x 65 x 30 Meter errichtet werden. Auf der übrigen zur Verfügung stehenden Fläche entstehen Parkplätze und eine weitere Gebäudeeinheit, in der eine noch nicht definierte Fertigung von ABUS Produkten verlagert werden soll. Es wurde uns eine Planung vorgestellt, die in keiner Weise auch nur annähernd auf die vorhandenen Geländestrukturen Rücksicht nimmt.

 

Es hört sich in der Tat wie ein schlechter Scherz an, wenn man von der Schaffung oder Errichtung einer sogenannten „Landmarke“ spricht. Bedingt durch das abschüssige Gelände muss dieses zur Talseite aufgefüllt werden und zur Hangseite müssen entsprechende Abtragungen und Eingrabungen vorgenommen werden. Die talseitig entstehenden Böschungen werden die Höhe von 15 Metern erreichen. Auch eine vorgesehene Bepflanzung mit Laubbäumen mit Stileichen oder Silberpappeln kann eine Gesamthöhe von bis zu 45 Metern inklusive Bauwerk nicht kaschieren.

 

An dieser Stelle sei ausdrücklich auf den Beschluss des SBW hingewiesen, der lautet: Zum jetzigen Zeitpunkt schon eine verbindliche Hallenhöhe festzulegen, aus der Vorlage herauszunehmen.

Gegen die Errichtung eines Hochregallagers in diesen Dimensionen und an dieser Stelle haben wir GRÜNEN große Bedenken. Dieser Baukörper in dieser Form bedarf dringend einer Überplanung.

Gleichzeitig sollte der Investor unbedingt darauf hingewiesen werden, dass heute bei Errichtung neuer Produktions- oder Lagerstätten die Ausführung nach modernen ökologischen Kriterien und Anforderungen zu erfolgen hat. Blechkisten sind nicht mehr State of the Art.

 

Das Plangebiet liegt in einem sensiblen und landschaftlich exponierten Bereich. Eine überarbeitete Planung muss darstellen, dass und wie diesen Umständen Rechnung getragen wird. (Stichwort: Schwammstadt; Speicherstadt)

 

Hier sind ein paar Punkte die zwingend beachtet werden müssen:

Wie soll der Schülinghauser Bach zukünftig fließen?

Das Grundstück mit Gebäuden liegt in einem Quelltopf-Gebiet des Baches.

Was passiert mit dem austretenden Grundwasser, dem Schichtenwasser und dem Drainagewasser?

Wie will man mit dem anfallenden Oberflächenwasser auf dieser riesigen, versiegelten Fläche umgehen?

Das gilt vor allem auch für die Starkregen-Ereignisse wie im letzten Jahr, mit denen durch eine eintretende Klimaveränderungen auch künftig häufiger zu rechnen ist.

Wie wird der Stadtteil Haspe vor dieser negativen Veränderung geschützt?

 

Außerdem vermissen wir bei der Gestaltung des Gesamtprojektes wirkliche Überlegungen zum Einsatz von Photovoltaik, zum Ausbau von Grün oder noch viel besser Blau-Dächern, zur Gestaltung der Stellplatzanlage und so weiter, um hier nur einige grundlegende Forderungen zu beschreiben.

Bei der Planung und Errichtung von Gebäudekomplexen muss im Zeichen des Klimawandels der Einsatz erneuerbarer Energien und der Umgang mit Katastrophenregen ein wesentlicher Bestandteil der Planung sein.

 

Auch die verkehrliche Erschließung einschließlich der Anbindung an den ÖPNV soll bei einer Überarbeitung unbedingt Berücksichtigung finden.

 

Das sind nur einige der unabdingbar zu erfüllenden Forderungen als Anforderung an die Planung.

 

Wir werden unter der Voraussetzung, dass unsere Bedenken bei der weiteren Planung Berücksichtigung finden, heute dem Beschlussvorschlag aus dem SBW folgen.

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

 

Herr Gronwald bemängelt, dass aus seiner Sicht das vorgelegte Gutachten nicht objektiv sei. In diesem werden den Vorteilen keine Nachteile gegenübergestellt. In diesem werden lediglich drei Ansichten des Gebäudes dargestellt, die im Vorfeld mit der Verwaltung abgestimmt wurden. Dazu kommen Ausblicke vom Harkortberg und vom Bismarckturm. Es fehlen seiner Meinung nach die Ansichten aus Richtung der RSS und der Ein- und Zweifamilienhäuser vom Wetteraner Stadtgebiet.

Die Fraktion Hagen Aktiv wird der Vorlage trotzdem zustimmen.

 

Herr Hentschel schließt sich den Ausführungen von Herrn Ludwig an. Er möchte wissen, wie viele Arbeitsplätze durch die Ansiedlung auf Hagener Stadtgebiet geschaffen werden. Es ist wichtig, dass durch eine Gewerbeansiedlung auch Gewerbesteuern für die Stadt Hagen generiert werden.

Trotz Bedenken wird die Ratsgruppe Die Linke. dem Beschlussvorschlag heute zustimmen.

 

Herr F. Schmidt erklärt, dass die Fraktion Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI dem Beschlussvorschlag zustimmen wird. Er erklärt, dass auf Hagener Stadtgebiet durch die Ansiedlung 270 Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Aufnahmen zeigen, dass die baulichen Auswirkungen optisch vertretbar sind. Dazu kommt, dass durch die Planung innerstädtische Verkehre vermieden werden.

Die Fragen nach dem Grundwasseraustritt müssen im weiteren Verfahren geklärt werden.

 

Herr Klepper betont, wie wichtig die Ansiedlung des Unternehmens ABUS in Hagen ist. Insgesamt werden damit in Hagen 240 bis 270 Arbeitsplätze in Hagen geschaffen, welche wiederum Gewerbesteuereinnahmen generieren. Herr Klepper lobt die frühzeitige Einbindung der politischen Gremien durch die Verwaltung. Er erinnert daran, dass die Bedenken, die heute geäußert wurden, alle im Bebauungsplanverfahren eingebracht und überprüft werden können. Seiner Meinung nach ist der einstimmige Beschluss des Ausschusses für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung ein gutes Zeichen an den Investor.

 

Herr Meier betont, dass sich der Investor bemühe, die Politik frühzeitig in seine Pläne einzubinden. Er führt aus, wie wichtig große Arbeitgeber für den Bezirk Haspe sind und beschreibt die Auswirkungen der Schließung der Hasper Hütte.

Seiner Meinung nach ist es zum jetzigen Zeitpunkt wichtig, dass die Firma ABUS ein positives Signal aus den Reihen der Politik erhält.

Insgesamt sieht die SPD-Fraktion das Projekt als sehr positiv für Hagen an.

 

Herr Thielmann erklärt, dass auch die Ratsgruppe FDP die Ansiedlung der Firma ABUS sehr begrüßt. Er erklärt, dass die Fläche schon vor rund 15 Jahren hätte vermarktet werden können.

 

Herr Eiche teilt mit, dass die AfD-Fraktion ebenfalls zustimmen wird und bewertet das Projekt positiv. Er lobt die Firma ABUS als Arbeitgeber und stellt deren Reputation heraus.

Es ist wichtig für Hagen, Gewerbesteuern zu generieren.

 

Herr Keune stellt dar, dass man sich zum aktuellen Zeitpunkt in einem Vorverfahren zu einem Bebauungsplanverfahren befinde. Es wurde im Vorfeld ein Aufstellungsbeschluss gefasst, der vorsah, dass die Firma ABUS die Fläche ausschließlich nutzen kann. Die heutige Vorlage stellt die veränderte Planung des Projektträgers dar. Mit dem Aufstellungsbeschluss habe die Verwaltung schon vom Rat die Freigabe zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens erhalten.

Als nächster Schritt wird das Verfahren in die frühzeitige Beteiligung gegeben.  In dieser werden Stellungnahmen der Verbände und der Bürger eingeholt. Die auftretenden Bedenken und Probleme werden im Verfahren auf die Probe gestellt und Lösungen dafür gefunden.

Die kürzlichen beschlossenen Regelungen zur ökologischen Bauleitplanung werden selbstverständlich bedacht und ebenfalls umgesetzt.

Alle Varianten werden im Laufe des Verfahrens abgewogen und es ist das Ziel, am Ende einen für alle Beteiligten zufriedenstellenden Kompromiss zu finden.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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