08.06.2022 - 7.2 Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW - Wiederaufba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Frage von Frau Freund führt Herr Klinkmann aus, dass bereits Schäden durch Versicherungsleistungen und Spenden für städtische Einrichtungen eingerechnet seien.

 

Herr Meier möchte wissen, um welche Schäden es sich handelt. Herr Klinkmann erläutert, dass ausschließlich Schäden an der städtischen Infrastruktur im Wiederaufbauplan aufgeführt seien. HEB, WBH und Enervie erstellen eigene Wiederaufbaupläne.

 

Herr Quardt stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Der Rat beschließt den dieser Vorlage als Anlage 2 beiliegenden Wiederaufbauplan r die kommunale öffentliche Infrastruktur der Stadt Hagen. Der Schaden wurde vorläufig mit 82.447.000 € ermittelt.

 

2. Der Wiederaufbauplan ist der Bezirksregierung Arnsberg zusammen mit dem Antrag auf Gewährung von Billigkeitsmitteln nach der Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW über das Online-Portal des Landes NRW vorzulegen.

 

3. Der Beschluss ist bis zum 30.06.2022 umzusetzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke.

1

 

 

Die Partei

 

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=322360&selfaction=print