18.05.2022 - 9.5 I. Nachtragssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3/63 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 18.05.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jan den Brave
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kohaupt möchte wissen, ob er es richtig sehe, dass die Veränderungssperre nicht mehr ausgesprochen werden müsse, weil am 23.06.2022 der Rat der Stadt darüber beschließe und anschließend der neue geänderte Bebauungsplan gelte.
Frau Roth stimmt den Äußerungen von Herrn Kohaupt zu.
Herr Kohaupt fragt nach, ob es möglich sei, bei dem bestehendem Bestand Sanierungsarbeiten durchzuführen.
Frau Roth entgegnet, die betroffene Wohnbebauung dürfe nicht abgerissen werden und durch einen Neubau ersetzt werden. Innerhalb des Bestandes dürfe fast alles gemacht werden.
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, das Bebauungsplanverfahren
I. Nachtragssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3/63 des Geländes zwischen der Schwerter-, Turm- und Kleine Straße – 1. Änderung auf das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB umzustellen.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Anpassung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes.
c) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes I. Nachtragssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3/63 des Geländes zwischen der Schwerter-, Turm- und Kleine Straße – 1. Änderung nach § 13 BauGB und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 03.05.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 03.05.2022 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich dieses Änderungsverfahrens liegt im Stadtbezirk Nord, in der Gemarkung Boele, Flur 20 und grenzt im Norden an das Wohngebiet Frommannweg und den ev. Friedhof Boele, im Nordosten an Kleingärten und den Boeler Ring, im Osten/Südosten an Wohnbebauung und Freiflächen an der Schwerter Straße und im Westen an Waldflächen entlang der Kleine Straße.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Anlagen zur Vorlage
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1
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1,1 MB
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2
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