28.03.2006 - 9 Evolutionspark Hagenhier: Teiländerung Nr. 84 -...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 28.03.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der
Teiländerung Nr. 84- Evolutionspark Hagen
– Bereich Harkortsee/Werdringen – zum Flächennutzungsplan der Stadt
Hagen gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen
Fassung.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des
Bebauungsplan Nr. 02/06 (579) – Evolutionspark Hagen – Bereich Harkortsee/Werdringen - gem. § 2 Abs. 1
des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
kann für die Teiländerung des Flächennutzungsplans kurzfristig auf der Basis
der vorliegenden Flächendisposition erfolgen. Die entsprechenden
Verfahrensschritte für das Bebauungsplanverfahren erfolgen nach Konkretisierung
der Planinhalte.
Eine grundsätzliche Information
der Öffentlichkeit zu den Inhalten des Projekts ist bereits erfolgt. Die
Bürgeranhörung soll möglichst noch vor den Osterferien 2006 stattfinden.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der
Teiländerung Nr. 84- Evolutionspark Hagen
– Bereich Harkortsee/Werdringen – zum Flächennutzungsplan der Stadt
Hagen sowie auch des Bebauungsplans Nr. 02/06 (579) –
Evolutionspark Hagen – Bereich
Harkortsee/Werdringen umfasst den Bereich zwischen dem nördlichen Rand des
Waldgebietes Werdringen/Kaisberg im Norden, der Bahnlinie Hagen –
Dortmund (teilweise ehem. Reichsbahntrasse) im Osten, dem Wohngebiet
Brockhausen und dem Rangierbahnhof Hagen-Vorhalle im Süden und der Weststraße
(B 226) und dem östlichen Ufer des Harkortsees im Westen.
In
den im Sitzungssaal ausgehängten Lageplänen ist das jeweilige Plangebiet
eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1. 2500 ist Bestandteil des
jeweiligen Beschlusses.
