15.03.2006 - 7.9 Evolutionspark Hagenhier: Teiländerung Nr. 84 -...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.9
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 15.03.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Wortprotokoll
Herr Rath äußert große Bedenken gegen die geplante
Errichtung eines großen Parkplatzes an der Weststraße in Richtung Wetter.
Dieses Gebiet sei als Gewerbegebiet
ausgewiesen. Wenn die dort ansässige
Firma sich einmal erweitern möchte, bestehe dazu keine Möglichkeit. Herr Rath spricht sich dafür aus, alles
dafür zu tun, eine Abwanderung des Unternehmens zu vermeiden, um Arbeitsplätze
in Hagen zu behalten.
Herr Schädel teilt mit, dass auch diese
Fragestellung im Verlauf des Verfahren geklärt werde. Diese Fläche sei
bewusst aufgenommen worden, weil sie z.
Z. keiner Nutzung unterliege. Die Gemeinde könne keine Flächen für evtl.
zukünftige Erweiterungsarbeiten von Firmen vorhalten, diese müssten sich dann
schon selbst auf dem Grundstücksmarkt umsehen. Die verkehrsmäßige Erschließung
in Richtung Wasserschloss Werdringen
müsse verbessert werden. Dazu sei es
wichtig, alle die Flächen, die dazu in Frage kämen, mit in den Geltungsbereich dieser Neuplanung aufzunehmen und dann
zu sehen, welche Anregungen auch von
den dort angesiedelten Firmen kommen, um danach einen vernünftigen Kompromiss
zu finden.
Herr Kohaupt geht davon aus, dass auch für die
angesprochene Firma die Möglichkeit
bestehen wird, Anregungen und Bedenken
zu äußern.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Nord
empfiehlt den nachfolgenden Gremien folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Teiländerung Nr. 84
- Evolutionspark Hagen
Bereich Harkortsee/Werdringen zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen gem. §
2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
b) Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplan Nr. 02/06 (579) Evolutionspark Hagen Bereich Harkortsee/Werdringen - gem. § 2 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB kann für die Teiländerung des
Flächennutzungsplans kurzfristig auf der Basis der vorliegenden
Flächendisposition erfolgen. Die entsprechenden Verfahrensschritte für das
Bebauungsplanverfahren erfolgen nach Konkretisierung der Planinhalte.
Eine grundsätzliche Information der Öffentlichkeit zu den Inhalten
des Projekts ist bereits erfolgt. Die Bürgeranhörung soll möglichst noch vor
den Osterferien 2006 stattfinden.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der Teiländerung Nr. 84- Evolutionspark Hagen Bereich Harkortsee/Werdringen zum Flächennutzungsplan
der Stadt Hagen sowie auch des Bebauungsplans Nr. 02/06 (579)
Evolutionspark Hagen Bereich Harkortsee/Werdringen
umfasst den Bereich zwischen dem nördlichen Rand des Waldgebietes
Werdringen/Kaisberg im Norden, der Bahnlinie Hagen Dortmund (teilweise ehem.
Reichsbahntrasse) im Osten, dem Wohngebiet Brockhausen und dem Rangierbahnhof
Hagen-Vorhalle im Süden und der Weststraße (B 226) und dem östlichen Ufer des
Harkortsees im Westen.
In den im Sitzungssaal ausgehängten
Lageplänen ist das jeweilige Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan
im Maßstab 1:2500 ist Bestandteil des jeweiligen Beschlusses.
