15.03.2006 - 7.9 Evolutionspark Hagenhier: Teiländerung Nr. 84 -...

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Wortprotokoll

 

Herr Rath äußert große Bedenken gegen die geplante Errichtung eines großen Parkplatzes an der Weststraße in Richtung Wetter. Dieses Gebiet sei als  Gewerbegebiet ausgewiesen. Wenn die  dort ansässige Firma sich einmal erweitern möchte, bestehe dazu keine Möglichkeit.  Herr Rath spricht sich dafür aus, alles dafür zu tun, eine Abwanderung des Unternehmens zu vermeiden, um Arbeitsplätze in Hagen zu behalten.

 

Herr Schädel teilt mit, dass auch diese Fragestellung im Verlauf des Verfahren geklärt werde. Diese Fläche sei bewusst  aufgenommen worden, weil sie z. Z. keiner Nutzung unterliege. Die Gemeinde könne keine Flächen für evtl. zukünftige Erweiterungsarbeiten von Firmen vorhalten, diese müssten sich dann schon selbst auf dem Grundstücksmarkt umsehen. Die verkehrsmäßige Erschließung in   Richtung Wasserschloss Werdringen müsse verbessert werden.  Dazu sei es wichtig, alle die Flächen, die dazu in Frage kämen,  mit in den Geltungsbereich dieser Neuplanung aufzunehmen und dann zu sehen, welche Anregungen auch  von den dort angesiedelten Firmen kommen, um danach einen vernünftigen Kompromiss zu finden.

 

Herr Kohaupt geht davon aus, dass auch für die angesprochene Firma die   Möglichkeit bestehen wird, Anregungen und Bedenken  zu äußern.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord empfiehlt den nachfolgenden Gremien folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)       Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Teiländerung Nr. 84

- Evolutionspark Hagen – Bereich Harkortsee/Werdringen – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

b)       Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplan Nr. 02/06 (579) – Evolutionspark Hagen – Bereich Harkortsee/Werdringen - gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB kann für die Teiländerung des Flächennutzungsplans kurzfristig auf der Basis der vorliegenden Flächendisposition erfolgen. Die entsprechenden Verfahrensschritte für das Bebauungsplanverfahren erfolgen nach Konkretisierung der Planinhalte.

Eine grundsätzliche Information der Öffentlichkeit zu den Inhalten des Projekts ist bereits erfolgt. Die Bürgeranhörung soll möglichst noch vor den Osterferien 2006 stattfinden.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich der Teiländerung Nr. 84- Evolutionspark Hagen – Bereich Harkortsee/Werdringen – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie auch des Bebauungsplans Nr. 02/06 (579) – Evolutionspark Hagen – Bereich Harkortsee/Werdringen umfasst den Bereich zwischen dem nördlichen Rand des Waldgebietes Werdringen/Kaisberg im Norden, der Bahnlinie Hagen – Dortmund (teilweise ehem. Reichsbahntrasse) im Osten, dem Wohngebiet Brockhausen und dem Rangierbahnhof Hagen-Vorhalle im Süden und der Weststraße (B 226) und dem östlichen Ufer des Harkortsees im Westen.

 

In den im Sitzungssaal ausgehängten Lageplänen ist das jeweilige Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:2500 ist Bestandteil des jeweiligen Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0