18.05.2022 - 9.3 Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW - Wiederaufba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 18.05.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/P - Projektmanagement
- Bearbeitung:
- Holger Klinkmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Gerbersmann geht kurz auf die Vorlage ein. Erfreulich sei, dass die Schadenssumme, die durch das Unwetter mit Starkregen am 13. und 14 Juli entstanden sei, für die Stadt Hagen nicht so hoch ausgefallen sei, wie im Vorfeld befürchtet wurde. Man habe damals den Gesamtschaden der öffentlichen Infrastruktur beziffert. Jedoch seien viele Schäden die entstanden sind, wie z.B. bei der „Enervie“ oder andere Institutionen aus eigenen Mitteln beglichen worden.
Ein weiterer Grund für die geringere Schadenssumme sei, dass die Gewässerschäden an den Uferverbauungen vom Anlieger selbst zu tragen seien.
Diese können jedoch aus dem Wiederaufbauproramm des Bundes einen eigenen Antrag auf Unterstützung stellen.
Wenn in nächster Zeit festgestellt werde, dass man mit der Unterstützungssumme nicht auskomme, könne die Stadt innerhalb der nächsten 18 Monate weitere Gelder aus dem Wiederaufbauprogramm beantragen.
Man werde die Zeit nutzten, so viel wie möglich der erforderlichen Arbeiten durchzuführen.
Herr Gerbersmann weist darauf hin, dass mit diesen Geldern keine neuen Maßnahmen zum Hochwasserschutz finanziert werden können. Hier handele es sich um die Erneuerung der bereits bestehenden Anlagen.
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beschließt den dieser Vorlage als Anlage 2 beiliegenden Wiederaufbauplan für die kommunale öffentliche Infrastruktur der Stadt Hagen. Der Schaden wurde vorläufig mit 82.447.000 € ermittelt.
2. Der Wiederaufbauplan ist der Bezirksregierung Arnsberg zusammen mit dem Antrag auf Gewährung von Billigkeitsmitteln nach der Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW über das Online-Portal des Landes NRW vorzulegen.
3. Der Beschluss ist bis zum 30.06.2022 umzusetzen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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561,8 kB
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3
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546,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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434,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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417,5 kB
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