31.03.2022 - 6.10 Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentschei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.10
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 31.03.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:02
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Vera Grefe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass es bei der vorliegenden Beschlussvorlage ausschließlich um die Anerkennung des tatsächlichen Ergebnisses geht und nicht um eine erneute inhaltlich Würdigung.
Herr F. Schmidt teilt mit, dass sich die Fraktion Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI bei der Beschlussfassung enthalten werde. Es sei unstrittig, dass das erforderliche Quorum nicht erreicht wurde.
Er merkt an, dass es seiner Meinung nach bei der Durchführung des Bürgerentscheides einen Verstoß gegen die entsprechenden Durchführungsbestimmungen gegeben habe. Demnach hätte die Auffassung der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und die der Gemeindeorgane auf jeweils einer beidseitig bedruckten Din-A4-Seite dargestellt werden müssen.
Für diesen Bürgerentscheid wurde diese Regelung jedoch so interpretiert, dass die Gemeindeorgane in Form des Oberbürgermeisters, des Rates der Stadt Hagen und der Bezirksvertretungen jeweils zwei Seiten zur Verfügung hatten. Dagegen hatten die drei Vertretungsberechtigten insgesamt nur zwei Seiten zur Verfügung.
Die Verknappung in den Durchführungsbestimmungen sei bei der Aufstellung aufgrund von entstehenden Kosten begründet worden. daran wurde sich aber dieses Mal nicht gehalten. Er erläutert aus seiner Sicht weitere Ungereimtheiten und erklärt, dass dieser Vorgang rechtlich untersucht wird.
Beschluss:
Gemäß § 16 der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 21.09.2000 in der Fassung der Änderung vom 17.02.2022 stellt der Rat der Stadt Hagen das Ergebnis des Bürgerentscheides vom 13.03.2022 mit der Fragestellung „Soll der am 24. Juni 2021 vom Rat der Stadt Hagen getroffene Beschluss zum Tagesordnungspunkt I.6.26. „Schwimmen in Hohenlimburg, hier: Sanierung Richard-Römer-Lennebad“ (Vorlage 0278-2/2021, 0278-1/2021 und 0278/2021) aufgehoben und stattdessen realisiert werden, dass das Richard-Römer-Lennebad nach dem vorliegenden Sanierungsplan des Architekturbüros Blass saniert und wie bisher für die Öffentlichkeit sowie für den Vereins- und Schulsport weiter betrieben wird?“ gemäß der anliegenden Begründung fest.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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