31.03.2022 - 6.15 Klima- und Umweltstandards in der verbindlichen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.15
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 31.03.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:02
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Marc Höhner
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Eiche erklärt, dass die AfD-Fraktion aus den von ihm in der Haushaltsrede genannten Gründen dem Beschluss nicht zustimmen wird.
Herr König zeigt sich verwundert, dass ein Beschluss mit den Sitzungsunterlagen versandt wurde, der so nicht im Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität gefasst wurde.
Es entwickelt sich eine Diskussion zwischen Herrn Oberbürgermeister Schulz und Herrn König bezüglich der Beschlussfassung im Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die in der Vorlage und durch Beschlussfassung festgeschrieben Standards zu Klima- und Umweltbelangen für die verbindliche Bauleitplanung mit den nachfolgenden Änderungen:
1. ... der Absatz „Baustoffe“ wird durch nachstehenden Absatz vollständig ersetzt:
„Nachhaltige Bauprodukte
Die im Gebäude eingesetzten Bauprodukte bestimmen maßgeblich die Auswirkungen auf die Umwelt. Ihre Bewertung kann nur unter Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus des Gebäudes erfolgen. Zu betrachten sind daher die Umweltwirkung zur Herstellung der eingesetzten Bauprodukte, der Energiebedarf des Gebäudes während der Nutzungsdauer und die Umweltwirkung beim Recycling der eingesetzten Bauprodukte.
Um negative Umweltauswirkungen so gering wie möglich zu halten, wird empfohlen, die Bauprodukte, die nachwachsend oder recycelbar sind sowie sortenrein getrennt werden können, die emissionsarm und schadstofffrei sind und einen geringen CO2- Fußabdruck haben, zu priorisieren. Die Umwelt-Produktdeklaration nach ISO 14025 bietet hierzu eine gute Informationsgrundlage für eine Ökobilanzierung.
Bauprodukte können allerdings nicht ausschließlich isoliert, sondern nur in der Gesamtheit aller technischer, ästhetischer und ökologischer Aspekte eines Gebäudes bewertet werden. Eine ganzheitliche Betrachtung im Rahmen einer Nachhaltigkeitszertifizierung durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) kann hier unterstützen. Darüber hinaus ist auch eine gesonderte Förderung des Bundes für Nachhaltigkeitsleistungen bei Gebäuden - die auch die Wahl von nachhaltigen Bauprodukten einschließt - durch das Erlangen des Gütesiegels „Nachhaltiges Bauen“ der DGNB möglich.“
2. Der Begriff „Aluminium“ im Abschnitt Baustoffe wird ersetzt durch den Begriff „Primäraluminium“.
Ab dem Zeitpunkt des Beschlusses gelten die Klima- und Umweltstandards grundsätzlich für sämtliche Bebauungspläne, die neu aufgestellt werden sowie für laufende Verfahren, die sich noch nicht in der Offenlage befinden. Darüber hinaus werden die Klima- und Umweltstandards bei zukünftigen Verkäufen stadteigener Immobilien zur Anwendung gebracht.
Die Verwaltung wird beauftragt, mittels eines Monitorings regelmäßig, spätestens jedoch nach 24 Monaten, darzustellen, wie sich die Zahl neuer Bauanträge bei Wohn- und Gewerbegebäuden im Vergleich zum Basisjahr 2019 verändert. Ziel ist es, die Auswirkung der Vorlage 0506/2020 einschätzen zu können. Dabei ist die Zahl der Bauanträge für Neubauten sowie die Zahl der Bewerbungen auf die Wohnbaugrundstücke darzustellen.
Möglicherweise früher aufkommende Hinweise darauf, dass zahlreiche Familien die zusätzlichen Mehrbelastungen in großer Zahl nicht tragen können, sind der Politik unverzüglich zuzuleiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem WBH und der HEG ein Verfahren zu entwickeln, durch welches dem Käufer für eine Zertifizierung nach DGNB ein Zuschuß in Höhe von 7.000,00 Euro zu gewähren ist.
Zukünftige Standardänderungen erfordern erneut einen Gremienbeschluss.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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125,4 kB
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174,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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106 kB
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4
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(wie Dokument)
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121,7 kB
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