31.03.2022 - 6.9 HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbHhier: Gründung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 31.03.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:02
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz bittet darum, im Beschluss unter Punkt 1. bei den Buchstaben b) und c) jeweils die Option „oder den Aufsichtsratsvorsitzenden“ bei der Beschlussfassung zu streichen. Der Gesellschaftsvertrag sieht hier ein Wahlrecht vor.
Herr Eiche vergewissert sich, dass der Beirat ein nicht stimmberechtigtes Gremium ist.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass der Beirat keine Aufsichtsratsfunktion, sondern einen beratenden Charakter innehat.
Herr Eiche merkt an, dass dies vorher anders war.
Herr Oberbürgermeister Schulz widerspricht Herrn Eiche. Die Teilnehmer, die jetzt im Beirat mitwirken, waren vorher als Gesellschafter im Aufsichtsrates vertreten.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
a) die Anzahl der Mitglieder des Beirates auf 12 festzusetzen,
b) das Recht zur Bestellung und Abberufung des Beirates auf den Aufsichtsrat als Organ zu übertragen und
c) die Aufgabe zur Erstellung der Geschäftsordnung des Beirates auf den Aufsichtsrat als Organ zu delegieren.
2. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, die erforderlichen Beschlüsse der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH im Rahmen eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses nach § 48 GmbH-Gesetz zu fassen.
