31.03.2022 - 6.16 Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdien...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen betraut die Hagener Straßenbahn AG nach Maßgabe dieses Ratsbeschlusses sowie der dazugehörigen Anlagen ab dem 01.01.2023 bis zum 31.12.2032 im Wege der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen durch die Erbringung

 

a) von Personenverkehrsdiensten im Gebiet der Stadt Hagen und  

 

b) von ausbrechenden Verkehren in die Gebiete der Stadt Dortmund, des Märkischen Kreises und des Ennepe-Ruhr-Kreises nach Maßgabe des als Anlage beigefügten öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA).

 

2. Der Oberbürgermeister der Stadt Hagen wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH oder im schriftlichen Verfahren gem. § 48 Abs. 2 GmbHG unmittelbar nach dem 24.06.2022 den Geschäftsführer der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH anzuweisen, den Vorstand der Hagener Straßenbahn AG über den bestehenden Beherrschungsvertrag anzuweisen, diesen Ratsbeschluss sowie die Inhalte der Anlagen zu diesem Ratsbeschluss ab dem 01.01.2023 verbindlich zu beachten.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

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