16.03.2022 - 9.3 Bebauungsplan Nr. 2/20 (697) Teil 1 Freizeitare...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kohaupt geht kurz auf die Vorlage ein und bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Möglichkeit bestehe im Bereich des Freizeitareals Hengstey eine

E-Bike - Ladestation errichten zu können.

 

Erfreulich sei, dass die Anwohnerinnen und Anwohner im Vorfeld über die Planungen informiert wurden und sich somit an der Entwicklung und Planung konstruktiv beteiligen konnten.  

 

Herr Mosch schließt sich den Ausführungen von Herrn Kohaupt an, fügt hinzu, auch er sei erfreut über die sehr ausführliche Vorlage. Er möchte über die Zeitleiste des IGA Projektes 2027 informiert werden.

 

Frau Roth teilt mit, man sei dabei ein Verkehrskonzept zu entwickeln. Weiterhin sei man im Gespräch mit der Stadt Herdecke, um gemeinsam ein gutes Konzept für die Seeenlandschaft zu entwickeln. Für die Planungen und Entwicklung des Rangierbahnhofs im Bereich des Hengsteysees fehle noch die Gefährdungsabschätzung

sowie die Altlastenbeurteilung. Man hoffe, wenn alle Rahmenbedingungen passen sollten, dass das Projekt bis im Jahre 2027 umsetzt wird.

 

Herr Kohaupt möchte wissen, ob das weitere Verfahren auf 3 Bausteinen aufgebaut werde. Der nächste Schritt sei ja die Errichtung des Wasserparks mit der Slipanlage des DLRG und anschließend käme der eigentliche Freizeitbereich zur Ausführung. Sollen diese auch wieder in einzelnen Verfahren umgesetzt werden.

 

Frau Roth entgegnet, dass es davon abhänge, wie schnell man mit den Aufgaben die sich dadurch ergeben, diese bewältigen und dann umsetzten lassen.

 

Herr Kohaupt macht deutlich, es sei wichtig, dass der DLRG auch weiterhin seine Dienste vor Ort durchführen kann.

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)    Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b)    Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 2/20 (697) Teil 1 Freizeitareal Familienbad Hengstey gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 09.02.2022 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt und sie ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

c) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 2/20 (697) Teil 1 Freizeitareal Familienbad Hengstey die entgegenstehenden Festsetzungen aufgehoben sind. Dasselbe gilt für die Festsetzungen älterer Pläne und Satzungen (z. B. Fluchtlinienpläne), die für das Plangebiet in früherer Zeit bestanden haben. Die Festsetzungen des neuen Bebauungsplanes gelten uneingeschränkt. Sollte dieser Plan und die darin enthaltenen Festsetzungen unwirksam sein oder werden, gelten die vorgenannten alten Pläne und Satzungen für diesen Teilbereich dennoch als aufgehoben. Ein zusätzlicher Aufhebungsbeschluss ist insoweit nicht erforderlich und wird dementsprechend nicht gefasst.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/20 (697) Teil 1 Freizeitareal Familienbad Hengstey liegt im Stadtbezirk Nord, in der Gemarkung Hengstey, Flur 1 zwischen Hengsteysee und der Bahnlinie Hagen Siegen. Nördlich endet das Plangebiet mit Grenze des Flurstücks 57 und westlich nach einem Streifen von ca. 15m parallel zur Uferlinie. Im Süden begrenzt der vorhandene „Notparkplatz“ das Plangebiet, im Osten die Seestraße bzw. die Bebauung an der Seestraße.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

 

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

-

-

SPD

3

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

2

-

-

AfD

1

-

-

Hagen Aktiv

1

-

-

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

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Anlagen zur Vorlage