24.02.2022 - 4.2 Weiteres Vorgehen ehem. Krupp-Hoesch-Werk IV im...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Do., 24.02.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:21
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Anna Terletzki
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Kluge erläutert den Inhalt der Verwaltungsvorlage.
Herr Glod möchte wissen, ob aktuell noch bestimmte Nachnutzungsbedingungen eingehalten werden müssen, da die Fläche zuvor im Eigentum der LEG gestanden habe. Seines Wissens seien derzeit Landesfördermittel nur unter der Bedingung gezahlt worden, wenn eine gewerbliche Nachnutzung der Fläche gegeben sei. Im Falle einer nicht gewerblichen Nachnutzung müssten diese Fördergelder vermutlich zurückgezahlt werden.
Außerdem fragt er, ob der, möglicherweise metertief verseuchte, Boden der Fläche komplett saniert oder durch Auftragen einer Betonplatte versiegelt werde. Dann käme bei einer Wohnbebauung bedauerlicherweise keine Gartennutzung in Frage.
Die Freilegung des Nahmerbaches sehe er nach dem jüngsten Hochwasserereignis kritisch.
Frau Kluge antwortet auf die erste Frage des Herrn Glod, dass die Nachnutzungskriterien mit der NRW Urban als Nachfolgerin der LEG abgestimmt seien. Von daher sehe sie keinen Grund, dass Fördergelder eventuell zurückgezahlt werden müssten.
Im Falle einer Nachnutzung durch Wohnbebauung werde selbstverständlich eine Sanierung des Bodens angestrebt und keine Betonplatte auf die Altlasten gelegt.
Die Offenlegung des Nahmerbaches diene dazu, den Abfluss des Wassers sogar zu optimieren und zukünftig Hochwasserereignisse zu vermeiden.
Frau Pelka stellt die Frage, wie der Begriff nicht-störendes Gewerbe definiert werde und bittet um Nennung von Beispielen.
Frau Kluge antwortet, dass es sich hierbei um einen kleinen Handwerksbetrieb oder eine kleinere Werkstatt handeln könne. Die Ansiedlung müsse anhand von der Art des Gewerbes und den Lärmwerten entschieden werden.
Herr Glod fragt nach dem Zeitfenster der Umsetzung.
Frau Kluge kann diese Frage nicht abschließend beantworten, da dies abhängig von verschiedenen Faktoren sei, zum Beispiel die Freigabe der Finanzmittel und die Dauer des Bebauungsplanverfahrens, das vermutlich circa zwei Jahre in Anspruch nehme werde.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Ausschuss für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Empfehlung der Verwaltung, dass eine nicht-störende gewerbliche Nachnutzung mit ergänzendem Wohnen der Brachfläche des ehemaligen Krupp-Hoesch-Werk IV im Nahmertal folgen soll wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird dahingehend beauftragt einen entsprechenden Antrag für die Übernahme des Bauleitplanverfahrens des Werk IV bei der NRW Urban zu stellen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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273,8 kB
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