16.02.2022 - 4.11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/21 (706) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

 

Zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes nach Südwesten bis an den westlichen Straßenrand der Straße Am Sportpark.

 

Zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs-planes Nr. 3/21 (706) Sondergebiet Mehrzweckhalle Am Sportpark und beauftragt die Verwaltung diesen Entwurf einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Begründung wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Geltungsbereich

 

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Mitte an der Stadionstraße / Am Sportpark und beinhaltet in der Gemarkung Hagen, Flur 1 das Flurstück 815 und teilweise die Flurstücke 854, 917 und 927. In dem im Sitzungssaal aufgehängten Plan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

chster Verfahrensschritt

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgt im ersten Quartal des Jahres 2022. Parallel dazu wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Der Satzungsbeschluss ist für das 2. Quartal 2022 vorgesehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

1

1

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

 

 

2

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

 

 

1

Die Linke

 

1

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 

    11

Dagegen:

2

Enthaltungen:

4

 

 

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Anlagen

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