17.02.2022 - 6.16 Beschaffung von iPads im Rahmen der Ausstattung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.16
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 17.02.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:11
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB15 - Informationstechnologie und Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Björn Böddecker
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Gerbersmann erläutert kurz die Inhalte der Vorlage und die Eckpunkte des Förderprogramms. Ein Problem des aktuellen Ausstattungsprogramms ist, dass ein Support der Geräte angeboten werden muss. Dies war im ersten Ausstattungsprogramm nicht der Fall. Bei der Vielzahl der anzuschaffenden Geräte stellt dies den Fachbereich für Informationstechnologie und Zentrale Dienste vor große Herausforderungen.
Für die Nutzerinnen und Nutzer von Geräten aus dem ersten Förderprogamm wird es nicht nachvollziehbar, wenn lediglich zu den neuen Geräten ein Support angeboten wird. Demnach ist geplant, den Support auch auf die Geräte des ersten Ausstattungsprogramms zu erweitern. Insgesamt werden über 20.000 Geräte betreut werden müssen. Die Kosten dafür belaufen sich auf etwa 800.000 € pro Jahr, die bisher nicht im Haushaltsplanentwurf erfasst sind. Da diese Summe eine große Belastung darstellt, werden beim Fördergeber zusätzliche Fördermöglichkeiten abgefragt. Nichtsdestotrotz plädiert Herr Gerbersmann dafür, die Beschaffung der Endgeräte mit einem Beschluss heute einzuleiten.
Weiter erläutert er, wie seitens des Fördergebers Überförderung verhindert werden soll. Eine Bewilligung von Endgeräten erfolgt schulscharf. Überzählige Geräte können nicht von einer zur anderen Schule transferiert werden. Sind an einer förderfähigen Schule schon Geräte vorhanden, müssen diese erst eingesammelt, zurückgesetzt und anschließend an einer anderen, nicht förderfähigen, Schule verteilt werden. Nur so kann der größtmögliche Nutzen aus der Förderung gewonnen werden. Dieses Vorgehen wird vom Fördergeber explizit vorgeschlagen. Die notwendigen Tätigkeiten sollen extern vergeben werden. Andere Gemeinden verfahren ähnlich.
Dies alles sind Gründe, weshalb eine Beschaffung der Geräte erst jetzt durchgeführt wird.
Beschluss:
1. Der Fachbereich für Informationstechnologie und Zentrale Dienste wird beauftragt, die Beschaffung der iPads im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung durchzuführen.
2. Der Fachbereich Bildung wird beauftragt, zur Finanzierung der zu beschaffenden iPads, die entsprechenden Förderanträge zu stellen.
3. Der Auftrag zur Durchführung der Umverteilung der bestehenden iPads aus dem Ausstattungsprogramm 2020 soll durch den Fachbereich für Informationstechnologie und Zentrale Dienste im Rahmen einer Verhandlungsvergabe vergeben werden.
4. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die dargestellten außerplanmäßigen Mittel aus der Schulpauschale/Bildungspauschale bereitzustellen.
