09.02.2022 - 7.4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/20 Einzel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 09.02.2022
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Franziska Fiedler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Diepes informiert aufgrund einer Nachfrage von Herrn König darüber, dass man mit dem Vorhabenträger in enger Abstimmung sei. Die Prüfung der Eingaben müssen dann nach der Offenlage entschieden werden. Herr König könne sicher sein, dass man hier bereits in entsprechender Vorbereitung ist.
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Anpassung des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanentwurfs.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4/20 Einzelhandel Revelstraße und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung (Teil A und B) vom 11.01.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Begründung (Teil A und B) vom 11.01.2022 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4/20 Einzelhandel Revelstraße umfasst die Flurstücke 43, 44, 290, 294, 295, 346 (teilw.),
422, 423 (teilw.), 424 und 425, Flur 5, Gemarkung Vorhalle, das Flurstück 565 (teilw.), Flur 6, Gemarkung Vorhalle sowie das Flurstück 661 (teilw.), Flur 4, Gemarkung Vorhalle. Das Plangebiet befindet sich an der Ecke Ophauser Straße und Revelstraße.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wird nach dem Ratsbeschluss durchgeführt. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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591,2 kB
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3,6 MB
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11
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8,5 MB
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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