09.02.2022 - 7.3 Klima- und Umweltstandards in der verbindlichen...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Voigt bittet um Zustimmung zum interfraktionellen Änderungsantrag. Herr Dr. Diepes geht im Folgenden auf die einzelnen Punkte des Vorschlags ein und erläutert diese detailliert.

 

Herr König macht auf den Änderungsantrag der SPD-Fraktion aufmerksam, den die Verwaltung mit Stellungnahme vom 24.01.2022 positiv bewertet hat. Er findet die Einlassungen von Herrn Dr. Diepes daher wenig verständlich, weil diese von seiner eigenen Stellungnahme abweichen.

 

Für Herrn König macht es keinen Sinn, innerhalb von 12 oder 24 Monaten irgendwelche nachfolgenden Prüfungen zu machen. Was als anschließendes Datenmaterial eingefordert werde, habe mit dem Antrag nichts zu tun, weil die Masse der Bauanträge nicht in den neuen festgelegten Standardbereichen stattfinden werden sondern in den bisherigen Bereichen der Stadt. Von daher seien diese Anforderungen in Ziff. 2, Daten heranzuführen, die keinerlei Aussagekraft zur Wirkung dieses Antrages haben, für die Verwaltung nur arbeitsintensiv. Herr König betont, dass die SPD-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen wird und darauf besteht, dass über den Antrag der SPD vom 04.11.21 abgestimmt wird.

 

Herr Dr. Diepes stellt klar, dass die Standards in der verbindlichen Bauleitplanung nicht auf Sanierungsmaßnahmen im Bestand abzielen sondern nur dort, wo neues Planungsrecht geschaffen wird und auch nur dort, wo kein Planungsrecht besteht nach § 30 BauBG.

 

Herr Voigt macht darauf aufmerksam, dass dies sowieso nicht im UKM entschieden wird sondern dass auch andere Ausschüsse beteiligt sind und letztendlich der Rat entscheidet.

 

Herr Ludwig weist auf die Änderungsanträge hin und entscheidet, dass der SPD-Antrag der weitergehende ist und lässt deshalb über diesen abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Klima- und Umweltstandards in der verbindlichen Bauleitplanung. Sie gelten ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung für sämtliche neu aufzustellenden Bebauungspläne und für die Bebauungspläne, die sich bei Beschlussfassung noch nicht in der Offenlagen befinden.

 

Die Klima- und Umweltstandards werden in Abständen von zwei Jahren evaluiert, an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst und fortgeschrieben. Hierzu ist ein Beschluss des Rates der Stadt Hagen erforderlich.

 

Die Stadt Hagen hat sich den Nachhaltigkeitszielen verpflichtet und unterstützt die Erwerber städtischer Grundstücke oder die von der HEG oder HIG angebotenen Grundstücke, die für eine Neubebauung vorgesehen sind, anteilig mit 5 Prozent des Grundstückskaufpreises. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB).

 

der Absatz „Baustoffe“ wird durch nachstehenden Absatz vollständig ersetzt:

 

Nachhaltige Bauprodukte:

Die im Gebäude eingesetzten Bauprodukte bestimmen maßgeblich die Auswirkungen auf die Umwelt. Ihre Bewertung kann nur unter Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus des Gebäudes erfolgen. Zu betrachten sind daher die Umweltwirkung zur Herstellung der eingesetzten Bauprodukte, der Energiebedarf des Gebäudes während der Nutzungsdauer und die Umweltwirkung beim Recycling der eingesetzten Bauprodukte.

 

Um negative Umweltauswirkungen so gering wie möglich zu halten, wird empfohlen, die Bauprodukte, die nachwachsend oder recycelbar sind sowie sortenrein getrennt werden können, die emissionsarm und schadstofffrei sind und einen geringen CO2-Fußabdruck haben, zu priorisieren. Die Umwelt-Produktdeklaration nach ISO 14025 bietet hierzu eine gute Informationsgrundlage für eine Ökobilanzierung.

 

Bauprodukte können allerdings nicht ausschließlich isoliert, sondern nur in der Gesamtheit aller technischer, ästhetischer und ökologischer Aspekte eines Gebäudes bewertet werden. Eine ganzheitliche Betrachtung im Rahmen einer Nachhaltigkeitszertifizierung durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) kann hier unterstützen. Darüber hinaus ist auch eine gesonderte Förderung des Bundes für Nachhaltigkeitsleistungen bei Gebäuden - die auch die Wahl von nachhaltigen Bauprodukten einschließt - durch das Erlangen des Gütesiegels „Nachhaltiges Bauen“ der DGNB möglich.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

 

4

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

2

1

Hagen Aktiv

 

1

 

Die Linke

1

 

 

FDP

 

1

 

BfHo/Die PARTEI

1

 

 

AfD

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

x

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

Dafür:

8

Dagegen:

8

Enthaltungen:

1

 

 

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