03.02.2022 - 5.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2022/2023
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 03.02.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Gerbersmann informiert, dass schon jetzt absehbar ist, dass einzelne Punkte im Haushaltsplanentwurf über die Veränderungsliste angepasst werden. Hierbei handelt es sich unter anderem um eine Verschlechterung der Personalkosten i. H. v. 560.000 € durch Besoldungserhöhungen, Verschlechterungen i. H. v. 565.000 € im Bereich Versorgung sowie den Wegfall der Kostendämpfungspauschale i. H. v. 168.000 €. Für die IT-Ausstattung der Schulen mit Endgeräten wird der Support zu erheblichen Mehrbelastungen im 6-stelligen Bereich führen, wenn das Land Nordrhein-Westfalen nicht für die Folgekosten aufkommt. Für den anstehenden Bürgerentscheid wird mit Gesamtkosten von etwa 221.000 € gerechnet. Darüber hinaus gibt es zwei Verbesserungen im Bereich Straßenreinigung und Winterdienst i. H. v. 462.000 € und bei den Schlüsselzuweisung von 108.000 €.
Herr Oberbürgermeister Schulz verweist auf den Sachantrag der SPD-Fraktion (Anlage 3).
Herr Gerbersmann schlüsselt die – für Investitionen eingeplanten – 142 Mio. € grob auf. Hiervon sind rund 129 Mio. € Einzelmaßnahmen, sowie 13 Mio. € Festwerte. Diese 142 Mio. € setzen sich zusammen aus 39 Mio. € im Bereich des Hochbaus, 30 Mio. € im Bereich Tiefbau und die verbleibenden 59 Mio. € betreffen große Bereiche der Verwaltung. Aus seiner Sicht, ist eine Prioritätenliste in diesem Bereich grundsätzlich nicht zielführend. Er erläutert, dass die Wiederbesetzungssperre ein zentrales Instrument der Personalwirtschaft darstellt. Sie ist notwendig, da diese Maßnahme – anders als andere Instrumente – unmittelbar wirkt. Die Verwaltung geht jedoch nicht davon aus, dass die Wiederbesetzungssperre eins zu eins auf allen Stellen durchgesetzt wird. Bei wichtigen vertraglichen Verpflichtungen, wenn wichtige Projekte nicht durchgeführt werden können, oder ein monetärer Schaden entstehen würde, wird es Ausnahmen von der Wiederbesetzungssperre geben.
Herr Oberbürgermeister Schulz ergänzt, dass im Zuge der Haushaltsplanaufstellung eine Reihe von Gesprächen geführt worden sind und die Wünsche der Fachbereiche im baulichen Bereich mit den dortigen Kapazitäten abgeglichen wurden. Die Verwaltung hat sich letztlich in einem intensiven Austausch auf die umsetzbaren Maßnahmen verständigt. Der Haushaltsplan spiegelt dies wieder. Die Anzahl und Bewertung der Soll-Stellen im jeweiligen Stellenplan korrespondieren selbstverständlich mit den von der Bauverwaltung beantragten und eingereichten benötigten Investitionsmitteln für den nächsten Haushalt. Insbesondere für den Vorstandsbereich 5 wurde im Nachgang der abschließenden verwaltungsinternen Stellenplandiskussion noch zusätzliche Stellen entgegen dem Stellenplanentwurf berücksichtigt. Darüber hinaus hat sich der Verwaltungsvorstand in einer Klausurtagung mit den Kapazitäten im Baubereich befasst und beschlossen, dass neben den eigenen Personalkapazitäten bei konkreten Maßnahmen, im Bedarfsfall externe Projektsteuerer zur Entlastung der internen Kapazitäten eingesetzt werden. Im Alltag der Personalwirtschaft finden immer wieder Fluktuationen statt und es kommt zu Vakanzen, sodass nie alle Stellen in einer Organisationseinheit zum selben Zeitpunkt besetzt sind. Auch die Lage am Arbeitsmarkt sorgt dafür, dass Personalgewinnung nicht immer zeitnah möglich ist. Er erläutert das am Beispiel der Nachbesetzung der Stelle der Fachbereichsleitung Bauen und Wohnen. Im Vorstandsbereich 5 wurden bei ganz wenigen und nicht kritischen Stellen verkürzte Wiederbesetzungssperren verhängt. Aktuell verliefen sieben Ausschreibungen erfolglos und werden im nächsten Schritt erneut veröffentlicht. Er fasst zusammen, dass die Personal- und Investitionsplanung aufeinander abgestimmt wurde. Derzeit gibt es Probleme in einzelnen Bereichen durch fehlende Besetzungsmöglichkeiten am Arbeitsmarkt. Darauf wird die Verwaltung reagieren. Im Einzelfall wird die Verwaltung daher entweder bedarfsgerecht nachsteuern durch überplanmäßige Personalbereitstellung oder externen Projektsteuerer. Es bleibt das Ziel der Verwaltung, alle Maßnahmen aus dem Haushaltsplan weitestgehend umzusetzen. Eine Prioritätenliste erübrigt sich daher zum jetzigen Zeitpunkt aus der Sicht der Verwaltung und würde derzeit nur Verwaltungskapazitäten binden. Es bleibt weiterhin die Priorität der Verwaltung im Schul- und Kitabereich nach wie vor Verbesserungen zu erzielen.
Frau Pfefferer fragt, ob es Spielraum – egal welcher Art – beim Stellenplan gibt. Aufgrund der sehr angespannten Personalsituation in den Fachbereichen Bildung (48) und Gebäudewirtschaft (65) werden immer mehr originäre Aufgaben des Schulträgers auf die Schulleitungen abgewälzt.
Herr Gerbersmann antwortet, dass für die Veränderungslisten schon einiges an Mehrbelastung vorgesehen ist. Alleine die Besoldungserhöhungen stellen hier eine große Belastung dar. Ohne Kompensationen an anderer Stelle sind leider keine Spielräume im Stellenplan vorhanden.
Herr Rudel bedankt sich für die Beantwortung. Er hält fest, dass eine Prioritätenliste nicht notwendig ist, da die Verwaltung davon ausgeht, dass die Maßnahmen weitestgehend umgesetzt werden können. Weiter hat er die Verwaltung so verstanden, dass die Personaldecke ausreichend ist. Außerdem begrüßt er, dass die Wiederbesetzungssperre sehr genau auf entsprechende Stellen angepasst wird. Für ihn stellt sich grundsätzlich die Frage, ob es ausreicht, das Haushaltssicherungskonzept innerhalb des Haushalts zu beschließen. Weiter fragt er, wann der Stellenplan im Haupt- und Finanzausschuss beraten wird und möchte gerne nachgereicht bekommen, welche Investitionsmaßnahmen noch vor der Genehmigung des Haushalts umgesetzt werden und welchen Bearbeitungsstand diese Maßnahmen haben. Außerdem merkt er an, dass die Mitglieder der SPD-Fraktion im Kultur- und Weiterbildungsausschuss überrascht gewesen sind und möchte wissen, wo die politische Entscheidung für diese Investition getroffen worden ist.
Herr Gerbersmann antwortet, dass es ausreicht, das Haushaltssicherungskonzept im Rahmen des Haushalts zu beschließen.
Herr Oberbürgermeister Schulz ergänzt, dass er nicht gesagt hat, dass die vorhandene Stellen ausreichend für die Umsetzung der Maßnahmen sind, sondern, dass die Verwaltung eine enge Abstimmung zum Sollstellenplan mit der Ausweisung zusätzlicher Stellen zum Stellenplanentwurf 2022/2023 gehabt hat und mit diesen dann – unter der Notwendigkeit, dass diese Stellen zu besetzen sind – die Maßnahmen umgesetzt werden können. Dabei wird notfalls auch die Dienstleistung von Extern eingekauft werden müssen und auch die überplanmäßige Personalbereitstellung genutzt werden. Der Stellenplan wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 17.03.2022 beraten.
Herr Gerbersmann antwortet, dass er nichts zum Bearbeitungsstand einzelner Baumaßnahmen sagen kann. Es wurde vereinbart, dass, wenn es Maßnahmen gibt, deren Beginn nicht warten kann, diese an ihn herangetragen werden und er dies mit der Bezirksregierung Arnsberg abstimmt. Dies betrifft insbesondere Baumaßnahmen aus den Bereichen Schule und Kita. Die Bezirksregierung hat signalisiert, dass in Einzelfällen kein Hinderungsgrund gesehen wird. Er bittet Herrn Rudel, den Hinweis der Maßnahme im Kulturbereich zu konkretisieren.
Herr Rudel ergänzt, dass es um geplante Maßnahmen beim Schuhmacher-Museum geht, wie das Bistro betrieben werden soll.
Herr Gerbersmann antwortet, dass im Jahresabschluss 2020 Instandhaltungsrückstellungen gebildet worden sind. Daher gibt es hier auch in der haushaltslosen Zeit kein Hemmnis, entsprechend notwendige Maßnahmen umzusetzen. Bezüglich der Planung des Bistros wurden aktuell keine Aufträge vergeben.
Herr Keune ergänzt, dass es sich um Sanierungsplanungen handelt, die sowohl das Schuhmacher-Museum, als auch das Bistro betreffen. Hierfür wurden die Rückstellungen gebildet.
Herr Schmidt fragt, zu dem Haushaltssicherungskonzept, ob die Auswirkungen der deutlichen Erhöhungen für Bußgelder bei Verkehrsverstößen berücksichtigt sind.
Herr Gerbersmann antwortet, dass eine zusätzliche Geschwindigkeitsmessanlage sowie auch die Änderungen des Bußgeldkataloges berücksichtigt sind.
Herr Klepper sieht nach dem Vortrag von Herrn Gerbersmann keine Notwendigkeit eine Prioritätenliste zu erstellen, da die Bereiche Schule und Kita generell Prioritäten der Verwaltung sind. Im Baubereich sind nie alle Investitionen verbraucht worden. Er ist der Meinung, dass es keiner Prioritätenliste bedarf. Die Zusage, dass notfalls externe Projektsteuerer eingesetzt werden, hält er für ausreichend. Er würde begrüßen, wenn die Verwaltung regelmäßig zu den Umsetzungsproblem bei Investitionen im Baubereich berichtet.
Herr König äußert seine Zweifel an dem Vorgetragenen und bemängelt, dass im Haupt- und Finanzausschuss noch nicht über den Stellenplan gesprochen worden ist. Er zweifelt daran, dass die Investitionsprojekte umgesetzt werden können. Die SPD-Fraktion begrüßt jede Investition, die getätigt werden soll. Zu den Rückstellungen fragt er, inwieweit die Politik bei der Auflösung der Rückstellungen eingebunden wird.
Herr Gerbersmann antwortet, dass das Bilden von Rückstellungen mit dem jeweiligen Jahresabschluss beraten wird. Das Bilden dieser ist jedoch nicht beliebig, sondern bedarf gewisser Voraussetzungen (z. B. Vorliegen von Schäden, für die die Rückstellung gebildet worden ist). Das Abarbeiten der Rückstellungen ist im Grundsatz Aufgabe der Verwaltung. Dennoch müssen bspw. die entsprechenden Vergabeaufträge im zuständigen Gremium eingebracht werden. Die Rückstellungen können dem Jahresabschluss entnommen werden.
Herr Rudel merkt an, dass das Aufstellen einer Prioritätenliste nicht mehr aufrechterhalten wird. Er fragt erneut nach, ob trotz der schwierigen Personalsituation, die Verwaltung sicher ist, dass die Investitionen verbaut werden können.
Herr Oberbürgermeister Schulz wiederholt, dass er der Weg zu einem nachvollziehbaren und zwischen den Ämtern und Fachbereichen abgestimmten Sollstellen geschildert hat. Dort sind zusätzliche Stellen für zusätzliche Investitionsvorhaben abgebildet. Darüber hinaus hat er zwei weitere Werkzeuge skizziert, um für das Risiko – Stellen auch dauerhaft nicht besetzen zu können – gewappnet zu sein. Dies macht deutlich, welche Überlegungen die Verwaltung im Vorfeld angestellt hat und hierbei auch auf die Ressourcen und die Investitionsmittel geschaut hat. Die Garantie, dass alle Maßnahmen vollends umgesetzt werden, kann er nicht geben. Die Verwaltung hat aber die klare Absicht, die mit dem Beschluss des Haushalts gemachten Vorgaben der Politik umzusetzen.
Herr König fragt zur Investition auf Seite 123 des Haushaltsplanentwurfs, zu welchem Zeitpunkt die Maßnahme umgesetzt werden kann.
Frau Schmitz erläutert, dass die Maßnahme „Stadthalle Parkettboden“ in 2023 mit einem Ansatz von 55.000 €, die Maßnahme „Stadthalle Personenaufzug“ in 2024 mit 60.000 € und die Maßnahme „WC-Anlage“ in 2024 mit 100.000 € durchgeführt werden soll.
Herr Rudel stellt klar, dass er seine Frage bzgl. des Personals gestellt hat, weil der SPD-Fraktion die Investitionen sehr wichtig sind, die Belastung des vorhandenen Personals dadurch aber nicht noch weiter steigen darf.
Herr Oberbürgermeister Schulz stellt fest, dass sich der Sachantrag der SPD-Fraktion (Anlage 3) aufgrund des Vortrags und den Einlassungen des Antragstellers erledigt hat und es keiner Abstimmung bedarf.
Herr König stellt den Geschäftsordnungsantrag auf 1. Lesung und erneute Beratung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 17.03.2022.
Herr Oberbürgermeister Schulz lässt über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung | |||||
OB | 1 |
|
| |||||
CDU | 5 |
|
| |||||
SPD | 5 |
|
| |||||
Bündnis 90/ Die Grünen | 3 |
|
| |||||
AfD | 2 |
|
| |||||
Hagen Aktiv | 2 |
|
| |||||
Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI | - | - | - | |||||
FDP | 1 |
|
| |||||
Die Linke | 1 |
|
| |||||
HAK | 1 |
|
| |||||
| ||||||||
X | Einstimmig beschlossen | |||||||
| ||||||||
Dafür: | 21 | |||||||
Dagegen: | 0 | |||||||
Enthaltungen: | 0 | |||||||
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
8,9 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
358,2 kB
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
108,1 kB
|
