02.02.2022 - 9.7 Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 111 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

a)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Anpassung des Geltungsbereiches des Teiländerungsentwurfes.

 

b)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 111 Einzelhandel Revelstraße und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung (Teil A und B) vom 11.01.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 11.01.2022 wird gemäß § 5 Abs. 5 BauGB dem Plan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 111 Einzelhandel Revelstraße umfasst die Flurstücke 43, 44, 290, 294, 295, 346 (teilw.),

422, 423 (teilw.), 424 und 425, Flur 5, Gemarkung Vorhalle, das Flurstück 565 (teilw.), Flur 6, Gemarkung Vorhalle sowie das Flurstück 661 (teilw.), Flur 4, Gemarkung Vorhalle. Das Plangebiet befindet sich an der Ecke Ophauser Straße und Revelstraße.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Entwurf zu entnehmen. Der Entwurf im Maßstab 1:3.000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

chster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Teiländerungsentwurfes wird nach dem Ratsbeschluss durchgeführt. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Berden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

-

-

SPD

4

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

2

-

-

AfD

1

-

-

Hagen Aktiv

1

-

-

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=317862&selfaction=print