09.02.2022 - 7.2 Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2022/2023
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 09.02.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
(Anmerkung der Schriftführung: Dieser Tagesordnungspunkt wurde vor dem Tagesordnungspunkt 2 und nach dem Tagesordnungspunkt 7.1 beraten. Aufgrund der Übersichtlichkeit erfolgt die Protokollierung hier an der ursprünglichen Stelle.)
Herr Reinke begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Becker und Herrn Athanassiadis vom Fachbereich Finanzen und Controlling.
Herr Athanassiadis führt in die Haushaltsplanberatungen ein (siehe Anlage zu TOP 7.2).
Herr Reinke schlägt vor, die Beratung des Haushaltsplanentwurfes anhand der Teilpläne vorzunehmen.
- Teilplan 1.31.12 – Soziale Leistungen nach SGB II (ab Seite 10)
Herr Goldbach weist darauf hin, dass der Jugendhilfeausschuss für diesen Teilplan nicht zuständig sei.
Frau Köppen nimmt Bezug auf den Bereich Bildung und Teilhabe auf Seite 15. Dort seien ziemlich unterschiedliche Ansätze mit hohen Schwankungen.
Sie bitte um Erläuterung.
Frau Becker erklärt, diese Frage spontan nicht beantworten zu können. Sie werde die Beantwortung dieser Frage dem Protokoll beifügen lassen.
Beantwortung der Frage durch den Fachbereiches Finanzen und Controlling:
„Die unterschiedlichen Planansätze korrelieren mit der Coronapandemie. Der Auftrag Bildung und Teilhabe beinhaltet unter anderem Aspekte wie Ausflüge/Klassenfahrten und Mittagsverpflegung. Es wird diesbezüglich von einer Rückkehr zur Normalität geplant. Des Weiteren ist die Lernförderung enthalten. Coronabedingte Defizite der Schüler sollen hierbei aufgefangen werden, weshalb die Ausgaben für Lernförderungen steigen“.
Frau Köppen stellt fest, dass es sich hier um einen Bereich handele, der den Ausschuss immer wieder beschäftige.
Herr Goldbach erklärt, dass die Leistungen aus Bildung und Teilhabe sowohl vom Jobcenter als auch vom Fachbereich Jugend und Soziales ausgezahlt würden.
Die Zahlen, die hier abgebildet seien, beträfen das Jobcenter.
- Teilplan 1.31.51 – Sonstige soziale Leistungen (ab Seite 20)
- Teilplan 1.36.30 – Leistungen für junge Menschen/Familien (ab Seite 31)
Herr Reinke vermisst in der Teilplanbeschreibung den Hinweis auf die Frühen Hilfen/Kinderschutz. Diese befänden sich nicht in diesem Teilplan. Sie tauchten erst bei den Aufwendungen zu diesem Teilplan auf.
Herr Groening macht deutlich, dass die Teilplanbeschreibung einen großen Rahmen darstelle. Es handele sich um eine ganz grobe Beschreibung dessen, was in dem Teilplan enthalten sei. Die Begriffe Frühe Hilfen/Kinderschutz könnten gern bei der nächsten Korrektur für den Haushaltsplan mit aufgenommen werden.
Herr Reinke nimmt das Angebot von Herrn Groening dankend an. Es handele sich bei den Frühen Hilfen/Kinderschutz um einen bedeutenden Bereich.
Herr Goldbach erklärt, dass es bei dieser Systematik immer vorteilhaft sei, sich bei den einzelnen Teilplänen die Seite anzusehen, auf der die Produktergebnisse des Teilplans abgebildet seien. Das sei in diesem Fall auf Seite 37 abgebildet. Dort sei der Bereich des Kinderschutzes mit den entsprechenden Summen ausgewiesen.
Herr Reinke möchte in dem Zusammenhang wissen, warum der Ansatz 2022 niedriger sei als der Ansatz für 2021.
Herr Groening erläutert, dass die Darstellung im Haushalt ein Kernproblem sei.
Zuschüsse, die man für Personalkosten bekäme, würden nicht zwingenderweise an dieser Stelle abgebildet, weil Personalkosten an anderer Stelle verausgabt würden. Das führe zu etwas unsauberen Darstellungen und nicht zu erklärenden Sprüngen.
Daneben seien verschiedene Förderprogramme dazu gekommen, aber nicht zu 100 Prozent an dieser Stelle abgebildet.
Herr Reinke nimmt Bezug auf das Ergebnis im Teilergebnisplan auf Seite 33.
Gebe es Hinweise, dass das Ergebnis 2021 deutlich höher ausfallen werde und seien darum die Ansätze 2022/2023 wieder höher? Oder wie komme es zu diesen Zahlen? Die Steigerung von 2021 auf 2022 betrage fast 5 Millionen Euro.
Herr Groening teilt mit, dass der Haushaltsplan für 2020 und 2021 im Jahr 2019 ausgehend von den Ergebnissen aus 2018 geplant worden sei. Seinerzeit habe man mit niedrigeren Ergebnissen gerechnet. Leider sei das nicht ganz zutreffend gewesen. Das Ergebnis 2020 sei recht ernüchternd gewesen. Von daher seien die Ansätze 2022/2023 auf der Basis der Ergebnisses 2020 gebildet worden. Man habe einen gewissen sportlichen Anreiz eingebracht. Dieser würde von der zuständigen verantwortlichen Abteilungsleiterin Frau Lossau mitgetragen. Man werde versuchen, mit diesen niedrigeren Ansätzen zurecht zu kommen. Das Problem sei dieser lange Planungsvorlauf, der es sehr schwer mache, die tatsächlichen Zahlen realistisch abzubilden.
Frau Becker merkt an, dass man auf der Produktebene anhand der Produktergebnisse ablesen könne, dass die Ursache bei den Hilfen zur Erziehung im SGB XIII zu finden sei. Dort seien starke Schwankungen abzulesen, die das erklärten. Der Bereich sei wirklich schwer planbar.
- Teilplan 1.36.50 – Tageseinrichtungen für Kinder (ab Seite 46)
- Teilplan 1.36.60 – Jugendarbeit (ab Seite 70)
Herr Reinke weist darauf hin, dass hier erfreulicherweise auch der Bereich der Spielplätze abgebildet sei. Hier seien auch die fünf aus der Prioritätenlilste beschlossenen Plätze zu finden. Er gehe davon aus, dass die Planungen bereits weit fortgeschritten seien, da die Ausführungen für 2023 vorgesehen seien. Vielleicht könne man auch eher mit den Ausführungen beginnen.
Herr Goldbach antwortet, dass seines Wissens pro Jahr maximal zwei Spielplätze umgesetzt werden könnten. Man sei in dem Bereich auf die Planung von 61 ( Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung) und die Durchführung durch den Wirtschaftsbetrieb Hagen angewiesen.
Frau Keller erklärt, dass die Spielplätze in diesem Teilplan gar nicht abgebildet seien. Die Mittel würden vom Fachbereich 60 (Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen) bewirtschaftet.
Herr Reinke weist darauf hin, dass auf den Seiten 79 bis 81 sechs Maßnahmen (Bolzplatz Dortmunder Str./Posener Str., Kinderspielplätze Dahmsheide, Hochstraße, Kaiserstraße, Seilerstraße und die Skateranlage Hameckepark) abgebildet seien
Er merkt an, dass es sich bei den anderen Maßnahmen um Ersatzmaßnahmen handele, die man auch immer hier im Ausschuss beraten habe. Dafür seien 270.000 Euro angesetzt. Das werde er an anderer Stelle nachfragen. In dem Zusammenhang habe man im Jahr 2019 beschlossen, diese Beträge immer um 100.000 Euro heraufzusetzen. Das sei auch für die Jahre 2020 und 2021 so geplant und verausgabt worden. Jetzt sei wieder ein geringerer Betrag geplant, obwohl das anders beschlossen worden sei. Das müsse aber hier im Ausschuss nicht thematisiert werden. Diese Frage werde er im Haupt- und Finanzausschuss stellen.
- Verwendung der Bildungspauschale (ab Seite 85)
- Kurzanalyse zum Haushaltssicherungskonzept (ab Seite 87)
Herr Reinke stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
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