27.01.2022 - 4.2 Klima- und Umweltstandards in der verbindlichen...

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Pelka wird der Vorlage heute mit ihrer Fraktion zustimmen. Ihrer Ansicht nach seien alle gestellten Fragen zur Vorlage ausreichend beantwortet worden.

 

Herr Arnusch stellt zum Thema Wärmeschutz die Frage, ob mit den Sanierungsvorgaben auch Altbauten gemeint seien.

 

Frau Kaufmann trägt vor, dass die Frage durch die Fachverwaltung beantwortet werden solle. Vermutlich seien Altbauten gemeint, da Neubauten nicht saniert werden müssen.

 

Herr Schmidt ist verwundert darüber, dass diese Vorlage heute auf der Tagesordnung sei, da in der Beratungsfolge der Stellungnahme der Verwaltung zum Sachantrag der SPD-Fraktion vom 03.11.2021 erst der nächste Sitzungstermin der Bezirksvertretung Hohenlimburg angegeben worden sei. Seiner Ansicht nach sei es möglich, dass sich die Beschlussvorlage nochmal verändern könne, deshalb sei eine heutige Beschlussfassung fraglich.

 

Frau Kaufmann führt aus, dass sie für die heutige Sitzung der Bezirksvertretung von einer Beschlussfassung ausgegangen sei.

 

Frau Bekaan erläutert, dass die Vorlage heute Bestandteil der Tagesordnung sei, da im letzten Beratungsgang der Bezirksvertretung Hohenlimburg die Beantwortung des Fragenkataloges der CDU-Fraktion abgewartet werden sollte, um dann erneut über die Vorlage zu beraten.

 

Herr Reinke weist darauf hin, dass Medienberichten zufolge das KfW-Förderprogramm durch die Bundesregierung zunächst gestoppt worden sei. Dies sei seiner Ansicht nach ein Aspekt für eine spätere Beschlussfassung. Er bitte die Verwaltung um eine Stellungnahme zu dieser Entwicklung und möglichen Auswirkungen.

 

Herr Schmidt schließt sich den Ausführungen des Herrn Reinke an und stellt einen Antrag auf erneute Vertagung des Tagesordnungspunktes.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, die in der Vorlage festgeschrieben Standards zu Klima- und Umweltbelangen r die verbindliche Bauleitplanung zu beschließen. Ab dem Zeitpunkt des Beschlusses gelten die  Klima- und Umweltstandards grundsätzlich für sämtliche Bebauungspläne, die neu aufgestellt werden sowie r laufende Verfahren, die sich noch nicht in der Offenlage befinden. Darüber hinaus werden die Klima- und Umweltstandards bei zukünftigen Verkäufen stadteigener Immobilien zur Anwendung gebracht.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Der Tagesordnungspunkt wird einstimmig vertagt.

 

 

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=317597&selfaction=print