02.02.2022 - 8.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/21 (706) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kretschmann merkt kritisch die Parkplatzsituation an, der doch sonst schönen Halle, die ein Aushängeschild für Hagen werden könne. Unter anderem gebe es Fahrradstellflächen an sechs verschiedenen Stellen die schlecht erreichbar seien.

Auch die Planungen für die Zu- und Abfahrt der Parkflächen stelle große Mängel dar. Außerdem sei der Lärmschutz für die Anwohner ab 22 Uhr durch Großveranstaltungen so nicht zu erreichen. Der geplante Lärmschutzwall sei optisch nicht vorstellbar.

 

Herr Plewe macht deutlich, dass nach dem Gutachten die erforderlichen Parkflächen nachgewiesen sind und sich die verkehrliche Situation, trotz der nicht großen Flächen, lösen lasse. Er verweist auf eine Veranstaltung am 10.02.2022, in der sich die Gutachter nochmals erklären können. Außerdem sei das Gutachten von der Verwaltung gründlich geprüft worden.

 

Frau Masuch sieht sich aufgrund der vielen verkehrlichen und umweltrechtlichen Probleme nicht in der Lage eine Entscheidung zu treffen. Sie sieht auch erhebliche Belastungen des Umfeldes während der Bauphase. Außerdem beurteilt sie die Wegnahme von Bäumen für den Untergrund als problematisch. Sie sieht den gesamten Standort kritisch.

 

Herr Panzer beantragt 1. Lesung, da er aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr tief in die Diskussion einsteigen könne. Er bemängelt ausdrücklich die Parkraumsituation. Die Fläche sei nicht geeignet noch eine weitere große Halle aufzunehmen. Außerdem hinterfragt er kritisch das Gutachten in vielen Punkten.

 

Herr Keune sieht die Vertagung kritisch und sieht nur noch eine entsprechende Diskussion im Fachausschuss. Anschließend werde wahrscheinlich für die Bezirksvertretung keine Beratungsmöglichkeit mehr bestehen. Im Gutachten sei eine Maximalsituation dargestellt, die sicher nicht häufig eintreten werde, was man an einer Veranstaltung im Ischelandstadion mit 5000 Besuchern festgestellt habe. Hier sei noch nicht einmal der Otto-Ackermann-Platz als Parkraum benötigt worden.

Lediglich die Parkraumbewirtschaftung sei nochmals zu prüfen.

 

Herr Panzer begründet seinen Antrag auch damit, dass die Verwaltung auf ihn zugekommen sei, dass die noch offenen Fragen aus den letzten Runden im Fachausschuss und in der Bezirksvertretung die noch nicht beantwortet waren, diese vom Gutachter beantworten zu lassen. Dies sei in der nächsten Woche erst möglich. Daher könne nicht verlangt werden, heute endgültig zu entscheiden.

 

Herr Quardt lässt zunächst über den Antrag der 1. Lesung abstimmen:

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

 

3

 

CDU

 

4

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

 

 

1

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

 

1

 

Die Linke.

1

 

 

Die Partei

1

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

6

Dagegen:

8

Enthaltungen:

1

 

 

Anschließend lässt Herr Quardt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes nach Südwesten bis an den westlichen Straßenrand der Straße Am Sportpark.

 

Zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs-planes Nr. 3/21 (706) Sondergebiet Mehrzweckhalle Am Sportpark und beauftragt die Verwaltung diesen Entwurf einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Begründung wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Geltungsbereich

 

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Mitte an der Stadionstraße / Am Sportpark und beinhaltet in der Gemarkung Hagen, Flur 1 das Flurstück 815 und teilweise die Flurstücke 854, 917 und 927. In dem im Sitzungssaal aufgehängten Plan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

chster Verfahrensschritt

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgt im ersten Quartal des Jahres 2022. Parallel dazu wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Der Satzungsbeschluss ist für das 2. Quartal 2022 vorgesehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

3

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

3

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

 

 

1

FDP

1

 

 

Die Linke.

 

1

 

Die Partei

 

 

1

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

4

Enthaltungen:

2

 

 

Herr Meier hat sich gem. § 42 i.V.m. § 31 GO NRW für befangen erklärt und nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

 

 

 

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