08.12.2021 - 7.8 Bebauungsplan Nr. 2/20 (697) Freizeitareal Fami...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Keine Wortmeldungen.

 

 

 

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Beschluss:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Geltungsbereich des eingeleiteten Bebauungsplanes in 2 Teile zu teilen, die im beigefügten Übersichtsplan dargestellt sind.

 

Zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/20 (697) Teil1 Freizeitareal Familienbad Hengstey und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 09.11.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 09.11.2021 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Geltungsbereiche

 

Teil 1: Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/20 (697) Teil 1 Freizeitareal Familienbad Hengstey liegt im Stadtbezirk Nord, in der Gemarkung Hengstey, Flur 1 zwischen dem Hengsteysee und der Bahnlinie Hagen-Siegen. Nördlich endet das Plangebiet mit Flurstücksgrenze des Flurstücks 57 und westlich nach einem Streifen der Wasserfläche von ca. 15 m. Im Süden begrenzt der vorhandene „Notparkplatz“ das Plangebiet, im Osten die Seestraße bzw. die Bebauung an der Seestraße.

Die genaue Abgrenzung des Teil 1 ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/20 (697) Teil 2 Freizeitareal Familienbad Hengstey liegt im Stadtbezirk  Nord, in der Gemarkung  Hengstey, Flur 1 und liegt nördlich des Freibades. Er umfasst die Flurstücke 51, 52 teilw. 53 - 55, 112, 113 und 115 .

 

 

chster Verfahrensschritt

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Teil 1 soll nach dem Ratsbeschluss Anfang 2022 durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgen die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Verfahren zum Teil 2 wird zeitversetzt zu Teil 1 weiterbearbeitet. Die öffentliche Auslegung ist 2022 vorgesehen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

BfHO/Die PARTEI

1

 

 

AfD

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage