08.12.2021 - 6.1 Vorstellung des Tätigkeitsberichtes der WTG-Beh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Engelhardt merkt an, dass sie beim TOP 1 vergessen habe, anzumerken, dass Frau Beck sie gebeten habe, den Bericht wegen eines Anschlusstermins vorzuziehen.

Sie fragt, ob es einen Einwand dagegen gebe, der Bitte von Frau Beck nachzukommen.

 

Die Ausschussmitglieder sind mit dem Vorschlag einverstanden.

 

„(Anmerkung der Schriftführung: Zur besseren Übersicht wird der Tagesordnungspunkt 6.1, der jetzt vor dem Tagesordnungspunkt 3.6 beraten wird, an der vorgesehenen Stelle protokolliert.)“

 

Frau Beck stellt den Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde vor.

 

Frau Cramer berichtet, dass sie in drei bis vier Einrichtungen in Hagen Bekannte habe, die sie regelmäßig besuche. Sie habe festgestellt, dass der Personalmangel besonders am Wochenende sehr hoch sei. Sie fragt Frau Beck, ob sie eine Chance sehe, dass sich an dieser Situation des eklatanten Personalmangels etwas ändern könnte.

 

Frau Beck macht deutlich, dass sie im Moment nicht die Hoffnung habe, dass sich an der derzeitigen Situation kurzfristig etwas ändern werde. Selbst wenn das durch die Pflegekassen refinanzierte Personal zu 100 Prozent anwesend sei, sei das auch sehr wenig. Das müsse man leider so sagen. Die Pflegekasse habe natürlich die Bestrebung, Geld einzusparen. Sie gehe davon aus, dass man sich darüber einig sei, dass das Personal insgesamt an vielen Stellen nicht ausreiche.

 

Frau Hentschel nimmt Bezug auf den Vortrag von Frau Beck im Hinblick auf die Befürchtungen einger Pflegekräfte im Zusammenhang mit der Corona-Impfung. Sie fragt, ob es nicht möglich sei, das Pflegepersonal über die Impfungen besser aufzuklären und zu informieren, um bestehende Ängste auszuräumen.

 

Frau Beck teilt mit, dass das bereits von vielen Stellen gemacht werde. Leider erreiche man trotz aller Bemühungen nicht alle Mitarbeiter.

 

Frau Freund bedankt sich bei Frau Beck für den Vortrag. Sie habe eine Rückfrage zu den Prüfungsergebnissen. Der Vorlage sei zu entnehmen, dass im Berichtszeitraum insgesamt 22 Anordungen aufgrund von gravierenden Mängeln notwendig gewesen seien. Sie fragt, ob es möglich sei zu erfahren, um welche Mängel es gegangen sei und welche Heime betroffen gewesen seien oder ob das der Geheimhaltung unterliege.

 

Frau Beck antwortet, dass eine solche Nachfrage möglich sei. Es seien ganz unterschiedliche Einrichtungen gewesen. Teilweise seien die Einrichtungen auch zwei Mal betroffen gewesen. In der Hauptsache sei es in der Zeit um Mängel gegangen, bei denen es zum großen Teil um die Dokumentation der Versorgung von Wunden gegangen sei. Das sehe zur Zeit wesentlich besser aus. Von daher habe man die Hoffnung, dass man dort durch Beratung und Nachprüfungen viel habe erreichen können.     

 

Frau Kaufmann bittet Frau Beck um eine Erklärung, wie eine Gebührenerhebung funktioniere. Fielen nur Gebühren an, wenn eine anlassbezogene Prüfung durchgeführt würde?

 

Frau Beck erklärt, dass bei den Regelprüfungen immer Gebühren anfielen. Es gebe die Gebührenordnung des Landes NRW, bei der eine Staffelung enthalten sei. Daneben gebe es Empfehlungen des Städtetages, wie diese auszugestalten seien.

Bei den Anlassprüfungen würden immer nur in den Fällen Gebühren abgerechnet, wenn Mängel festgestellt würden.   

 

Frau Engelhardt bedankt sich ganz herzlich bei Frau Beck für die Ausführungen. 

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Beschluss:

 

Der Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde wird zur Kenntnis genommen

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Zur Kenntnis genommen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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