24.11.2021 - 4.1 Anfrage von Hagen Aktivhier: Erinnerung noch of...

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Wortprotokoll

Frau Masuch bedankt sich für die Beantwortung der Fragen zu innerstädtischen Geschwindigkeitskontrollen. Sie macht deutlich, dass ihr Empfinden dem Ergebnis der Messungen entgegenstehe. Sie findet es auch widersprüchlich, dass Messungen angekündigt werden müssen und dann doch zu verschiedenen Zeiten anders durchgeführt werden.

 

Herr Lichtenberg erläutert, dass Messstellen grundsätzlich von der Gemeinde angekündigt werden. Dies werden zum Teil in der Presse veröffentlicht. Diese Ankündigung werde 2 – 3 Wochen vor der Durchführung erstellt. Sollte am Tag der vorgesehenen Messung die Messstelle belegt sein, wird eine andere Messstelle genommen oder ein bis zwei Tage später durchgeführt.

Die Gemeinde könne nur an festgelegten Messstellen messen und an Gefahrenpunkten wie Kindergärten und Altenheimen. Dagegen könne die Polizei Messungen durchführen, wo und wann sie wolle.

 

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Anlagen zur Vorlage

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