25.11.2021 - 4.1 Straßen- und Wegekonzept bis 2025
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Do., 25.11.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Birgit Reichl
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Glod schlägt vor, für die beitragspflichtigen Maßnahmen im Ahmer Weg, in der Piepenstockstraße, Feldstraße und Zimmerbergstraße einen Ortstermin einzuberufen.
Herr Schmidt stellt die Frage, ob insbesondere die Piepenstockstraße mit einem zustimmenden Beschluss zu dieser Vorlage mit den umstrittenen KAG-Beiträgen der Anwohner saniert werde. Bei der Position der Zimmerbergstraße habe er keinen Hinweis auf die KAG-Pflicht der Anwohner gefunden.
Frau Reichl erläutert mündlich den Inhalt der Vorlage. Dabei geht sie insbesondere auf den Unterschied zwischen den abzurechnenden Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und dem Kommunal-Abgaben-Gesetz (KAG) ein. Die Abrechnung nach dem BauGB erfolge für die erstmalige endgültige Herstellung einer Straße. Die Abrechnung nach dem KAG dagegen erfolge für die nachmalige Herstellung einer Straße, die zum Beispiel ein gewisses Alter erreicht habe und in einem dementsprechend verbrauchten Zustand sei; oder auch für die Erweiterung einer Straße. Auf welcher Gesetzesgrundlage eine Straße abgerechnet werde, müsse nach der Planung im Einzelfall geprüft und entschieden werden. Es werde jedoch für jede einzelne Straße eine individuelle Vorlage erstellt.
Herr Glod formuliert nochmals die Frage, ob die Anwohner der aufgeführten Straßen nach dem KAG herangezogen werden, wenn heute ein zustimmender Beschluss erfolge. Er gebe zu bedenken, dass in den betroffenen Straßen viele ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger leben, die womöglich Schwierigkeiten bei einer Kreditaufnahme bekommen.
Frau Reichl antwortet, dass sich die Abrechnung nach BauGB oder KAG erst mit der Planung ermitteln lasse. Das KAG beinhalte jedoch die Möglichkeit, Ratenzahlungen oder Stundungen in Anspruch zu nehmen. Die Erstellung des Straßen- und Wegekonzeptes ermögliche zusätzlich die Beantragung von entsprechenden Fördermitteln. Die Bewilligung dieser Fördergelder des Landes NRW könne zu einer 50prozentigen Entlastung der beitragspflichtigen Bürgerinnen und Bürger führen.
Herr Krippner wird der Vorlage nicht zustimmen, da er die Abschaffung von KAG-Maßnahmen befürworte.
Herr Eisermann möchte konkret wissen, ob mit dem heutigen Beschluss der Vorlage die Anwohner der entsprechenden Straßen nach KAG herangezogen werden oder nicht.
Frau Reichl antwortet, dass für jede einzelne Straßenbaumaßnahme eine Vorlage erstellt und damit ein politischer Beschluss herbeigeführt werde.
Herr Arnusch möchte wissen, ob per Beschluss einzelne Straßen aus der Vorlage herausgenommen werden können. Er fragt außerdem, ob die Stadt Hagen in diesem Fall die Maßnahme dennoch durchsetzen könne.
Frau Reichl antwortet, dass dies vom Zustand der Straße abhängig sei, da die Verkehrssicherheit stets gegeben sein müsse.
Herr Schmidt befürwortet den Vorschlag von Herrn Glod, zunächst einen Ortstermin anzuberaumen.
Herr Krippner befürwortet ebenfalls einen Ortstermin, bevor die Vorlage beschlossen werde.
Herr Reinke trägt den Sachantrag der CDU-Fraktion zur Bungstockstraße vor und wirbt um Zustimmung.
Herr Eisermann lässt zunächst über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen, danach über die Anberaumung eines Ortstermins und zuletzt über die Vertagung der Verwaltungsvorlage.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt das Straßen- und Wegekonzept gemäß der Anlagen.
Anlage I Straßenunterhaltungsmaßnahmen
Anlage II beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen
Abstimmungsergebnis:
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X | Der Tagesordnungspunkt wird einstimmig vertagt. |
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1. Ergänzungsbeschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Straßenbaumaßnahme "Bungstockstraße" (lfd. Nr. 3 der Anlage II) im Jahre 2022 statt 2023 umzusetzen. Die Bungstockstraße ist in Halden im Bezirk Hohenlimburg.
Abstimmungsergebnis 1. Ergänzungsbeschluss:
| Ja | Nein | Enthalten |
CDU | 4 |
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SPD | 3 |
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Bürger für Hohenlimburg | 3 |
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Bündnis 90 / Die Grünen | 1 |
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HAGEN AKTIV |
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AfD | 1 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 12 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
2. Ergänzungsbeschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg bittet die Verwaltung um einen Ortstermin zur Begutachtung der Straßen Ahmer Weg, Piepenstockstraße und Zimmerbergstraße der laufenden Nummern 6, 9 und 20 der Anlage II.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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189 kB
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2
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(wie Dokument)
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365,2 kB
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