18.11.2021 - 6.8 Vorprüfung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehre...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 18.11.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz stellt fest, dass keine Wortmeldungen oder Verwaltungsvortrag gewünscht sind, merkt aber an, dass Herr König mitgeteilt hat, eine persönliche Erklärung abgeben zu wollen.
Herr König gibt eine persönliche Erklärung ab:
„Herr Oberbürgermeister, Kolleginnen und Kollegen,
in der letzten Sitzung des Rates zu dem Tagesordnungspunkt hat mir Frank Schmidt ein schlechtes Zeugnis zu meinem Demokratieverständnis ausgestellt. Grund dafür war, dass ich in der Argumentation darauf hingewiesen habe, dass der Rat als Organ der repräsentativen Demokratie tätig sei und Entscheidungen im Gesamtinteresse der Stadt zu treffen habe. Daraus folgert Frank Schmidt, dass ich mich auf Landesebene für die Abschaffung der Bürgerbegehren einsetzen solle.
Der Schriftführer war so fair, dass er diesen Beitrag von Frank Schmidt nicht in das Protokoll aufgenommen hat. Die Presse allerdings zitierte es entsprechend. Um Missverständnisse zu beseitigen: Der Rat hat als zuständiges Gremium die Aufgabe, die gesamtstädtischen Interessen bei seinen Entscheidungen zu berücksichtigen. Das hat er mit den Beschlüssen zur Schließung der Bäder in Haspe, Boele und Mittelstadt gemacht, und zwar ohne dass in den Stadtteilen alternative Lösungen geschaffen wurden. Für Hohenlimburg hat der Rat bei den Haushaltsplanberatungen im April 2016 die Interessen des Stadtteils gewahrt, als er sich entgegen des Vorschlages des Oberbürgermeisters für den Erhalt des Lennebades entschieden hat. Und das hat der Rat auch in diesem Jahr gemacht, als er sich angesichts der Kostenentwicklung für die Sanierung des Lennebades und des Bedarfs für die Sanierung des Freibads Henkhausen für eine Lösung entschieden hat, die für Hohenlimburg ein ganzjährig betriebenes Bad bedeutet.
Dass dagegen die Bürger und Bürgerinnen, die das anders sehen, ein Bürgerbegehren eingereicht haben, ist ihr gutes Recht, dass ich in keiner Weise bestreite. Allerdings muss dies dann auch rechtlich korrekt erfolgen. Das war zu dem damaligen Zeitpunkt eben nicht der Fall und deshalb habe ich mich gegen Diskussionsbeiträge gewandt, die gleichwohl die Zulässigkeit beschließen wollten.
Daraus ein Problem hinsichtlich meines Demokratieverständnisses abzuleiten ist absurd. Aber wer über das Demokratieverständnis anderer diskutiert, sollte sein eigenes nicht aus dem Auge lassen. Der Bürgerwille 2014 war, dass die Bürger für Hohenlimburg mit lediglich einem Mandat im Rat vertreten sein sollten. Der Wille war nicht, dass über einen Zusammenschluss mit dem Einzelvertreter der Piraten eine Gruppe entstehen sollte. Der Bürgerwille war es nicht, dass zusätzlich durch einen Überläufer aus der SPD Fraktion plötzlich eine neue Fraktion entstehen sollte.
Zumal der Überläufer mit dem Namen der SPD seinen Wahlkreis gewonnen hatte und 2020 als Kandidat ohne SPD Unterstützung eben seinen Wahlkreis nicht gewonnen hat. Der Bürgerwille war es auch bei der Wahl 2020 nicht, dass die Gruppe der Bürger für Hohenlimburg durch den Zusammenschluss mit der Vertreterin der Partei „Die PARTEI“ plötzlich wieder eine neue Fraktion entstehen sollte.
Also Frank Schmidt Du kannst ganz beruhigt sein, was mein Demokratieverständnis angeht, kehre bitte vor Deiner eigenen Tür. Dabei will ich gar nicht ansprechen, wer und wie Du bei der Wahl zum stellvertretenden Bezirksbürgermeister an die entscheidende 4. Stimme gekommen bist. Dafür sollte sich die Partei vielleicht interessieren.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.“
Herr Oberbürgermeister Schulz weist mit Blick auf die Geschäftsordnung darauf hin, dass eine persönliche Erklärung dazu dient, missverstandene Äußerungen klarzustellen und nicht um ein eigenes Statement in der Sache abzugeben.
Herr Schmidt antwortet, dass er in der vorausgegangenen Sitzung lediglich gesagt hat, dass Herr König die Gemeindeordnung ändern muss, wenn Bürgerbegehren nicht alles sind. Ebenfalls sieht die Gemeindeordnung vor, dass aus unterschiedlichen Wählergemeinschaften Ratsgruppen oder Fraktionen entstehen. Er stellt klar, dass nichts Illegales oder Illegitimes dem Zusammenschluss vorausgegangen ist und verwahrt sich davor, dass er den Bürgerwillen mit Füßen trete.
Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt Herr Oberbürgermeister Schulz über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
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68,2 kB
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