18.11.2021 - 6.13.1 Planung zum Bau einer Tagesklinik für Kinder un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.13.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 18.11.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB53 - Gesundheit und Verbraucherschutz
- Bearbeitung:
- Anke May
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Reinke erläutert, dass in der Klinik keine kriminellen oder drogensüchtigen, sondern psychisch kranke Kinder und Jugendliche behandelt werden sollen. Er bittet um Unterstützung der Vorlage.
Frau Engelhardt weist auf den bestehenden Bedarf an Therapieplätzen in der Stadt hin. Sie wirbt dafür, einen geeigneten Standort für die Tagesklinik zu finden.
Herr Wisotzki erläutert, dass die Bezirksvertretung Haspe in ihrer Sitzung ergebnisoffen und sachlich über den Bau der Tagesklinik diskutiert und sich mehrheitlich dagegen ausgesprochen hat. Er legt die in der Bezirksvertretung erörterten Erwägungsgründe dar und führt dabei die Verkehrs- und Parksituation, klimatechnische Auswirkungen und bestehendes Baurecht für die Schule am Quambusch an. Der in der Bezirksvertretung erarbeitete Vorschlag – als Standort für die Tagesklinik den Sportplatz Quambusch auszuwählen – erfüllt aus seiner Sicht die klima- und flächentechnischen, sowie baugesetzlichen Anforderungen.
Herr Gronwald merkt an, dass der Standort eine entscheidende Frage darstellt. Er hätte sich gewünscht, dass die Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH (HIG) ein geeignetes Grundstück gefunden hätte. Die Bebauung am Quambusch wird in den nächsten Jahren immens zunehmen. Eine weitere Verdichtung ist nicht sinnvoll.
Herr Arlt bedankt sich für die sachliche und respektvolle Diskussion in der Bezirksvertretung Haspe. Der Therapiebedarf ist erheblich gestiegen. Das Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke – als Träger des Vorhabens – steht seit Jahren mit der Bezirksregierung Arnsberg – die hier als Fördergeber fungiert – im Gespräch. Im Frühjahr dieses Jahres gab es die Möglichkeit, einen Förderantrag zu stellen. Er erläutert die Erwägungsgründe für den Standort. Als Kriterien hierfür hat der Vorhabenträger eine Lage in der Mitte der Gesellschaft, ein Entwicklungspotenzial des Standorts, die Nähe zu Kita, Schulen und Spielflächen, keine unmittelbaren Gefährdungspunkte im Umfeld (Suchttreffpunkte, Spielhallen, etc.), eine naturnahe Umgebung sowie die Erreichbarkeit des ÖPNV benannt. Das gesamte Stadtgebiet wurde auf diese Faktoren überprüft. Ein Augenmerk lag dabei auf der Realisierbarkeit nach dem Baurecht. Hierbei hat sich der Vorhabenträger ausdrücklich für diesen Standort ausgesprochen. Es ist Aufgabe der Verwaltung, zu verdeutlichen, dass das Vorhaben aus rechtlicher Perspektive realisiert werden kann. Der Bundesgesetzgeber hat deutlich gemacht, dass für Bauvorhaben keine Grundstücke im Außenbereich mehr genutzt werden sollen. Er stellt fest, dass es eine politische Entscheidung ist, ob die Tagesklinik an dem ausgewählten Standort gebaut werden soll oder nicht.
Herr Adam berichtet, dass an dem vorliegenden Standort keine Bäume gefällt werden müssen und auch keine Frischluftschneise besteht. Er wird der Vorlage zustimmen.
Herr Hentschel fragt, ob der Sportplatz Quambusch für das Bauvorhaben als Alternative infrage kommt und ob es möglich ist, die Beschlussfassung zu verschieben und bis zur Dezembersitzung ein anderes Grundstück zu finden oder ob das hinderlich für die Förderung ist. Ferner möchte er wissen, ob von vornherein nur dieser Standort überprüft worden ist.
Herr Arlt antwortet, dass für den Sportplatz Quambusch derzeit ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Dort soll Wohnbebauung zugelassen werden. Bauplanungsrechtlich müsste der Aufstellungsbeschluss neu gefasst werden, wenn die Tagesklinik dort errichtet werden sollte. Der Vorhabenträger ist jedoch nicht bereit, auf ein anderes Grundstück auszuweichen, da der Förderantrag für dieses Grundstück gestellt worden ist. Es hat Diskussionen zu anderen Grundstücken gegeben, allerdings obliegt es dem Vorhabenträger, ein Grundstück auszuwählen. Die zeitliche Verschiebung der Beschlussfassung wäre damit verbunden, dass der Förderantrag anders – für ein anderes Grundstück – gestellt werden müsste. Ob die Förderung dann bestehen bliebe und ob der Vorhabenträger hierzu bereit ist, kann er jedoch nicht beantworten.
Herr Thieser bestätigt die Notwendigkeit der Klinik. Er weist darauf hin, dass nicht der Vorhabenträger, sondern der Rat der Stadt Hagen entscheidet, wo auf dem Stadtgebiet gebaut wird. Er ist überzeugt davon, dass es mehrere Standorte als Alternativstandorte gibt. Derzeit gibt es eine große Diskussion zwischen den Bürgerinnen und Bürgern in Haspe, bezüglich des massiven Verkehrsaufkommens und des Parkdrucks am Quambusch. Einen außerparlamentarischen Widerstand gegen das Vorhaben kann er nicht ausschließen. Auch die baurechtliche Einschätzung der Verwaltung wird juristisch überprüft werden.
Herr Rudel bekräftigt die Aussage von Herrn Arlt, dass die Entscheidung, ob eine Klinik gebaut werden soll oder nicht, dem Rat obliegt. Er stellt in Frage, dass die Auswirkungen auf den Klimaschutz vollends von der Verwaltung geprüft worden sind und bemängelt, dass in der Vorlage geschrieben ist, dass das Vorhaben keine Auswirkungen auf den Klimaschutz haben soll.
Herr Gronwald weist darauf hin, dass der Architekt überrascht gewesen ist, dass das Grundstück nicht ebenerdig ist.
Herr Meier äußert seine Irritation. Er stellt fest, dass Bauvorhaben auf die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger angewiesen sind und diesbezüglich die Eingaben der Bezirksvertretungen stärker Beachtung finden sollten. Weiter zeigt er sich davon irritiert, dass Herr Arlt und nicht Frau Kaufmann in der Vorlage der zuständige Dezernent ist. Er bemängelt, dass die Bedarfsfeststellung für eine solche Tageseinrichtung in der Vorlage nicht näher beschrieben ist. Er fragt, wer der überörtliche Träger ist, der den Bedarf für die Stadt Hagen festlegt. Des Weiteren weist er auf die Möglichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans hin.
Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass das Gesundheitswesen nach Entscheidung des Rates im Vorstandsbereich von Herrn Arlt angesiedelt ist. In der Vorlage ist der Hinweis gegeben, dass das Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke (GKH) für die Pflichtversorgung zuständig ist und das Land über die Bezirksregierung Arnsberg das GKH angewiesen hat, eine Tagesklinik auf dem Gebiet der Stadt Hagen einzurichten.
Herr Hentschel beantragt, erste Lesung, sofern das zeitlich möglich ist.
Herr Oberbürgermeister Schulz fasst zusammen, dass – anders als an den Alternativstandorten – an dem ausgewählten Standort Baurecht besteht, die planungsrechtliche Zulässigkeit ausreichend beschrieben ist und mit möglichen Widerständen bei jedem Vorhaben zu rechnen ist.
Herr Reinke wiederholt, dass der Bedarf seit Jahren im Jugendhilfeausschuss gesehen und festgestellt wird.
Herr Wisotzki bedauert die Diskussion. Er bittet darum, zu prüfen, ob die Tagesklinik und Einfamilienhäuser auf dem Plateau des ehemaligen Sportplatzes gebaut werden können.
Herr Klepper verweist darauf, dass die eigentliche Frage ist, ob es rechtliche Schwierigkeiten gibt, die Klinik auf einer Fläche zu bauen, die planungsrechtlich für eine Schule ausgelegt ist.
Frau Hammerschmidt erläutert die Grundlagen der Planung. Es handelt sich hierbei um eine Fläche in einem qualifizierten Bebauungsplan. Dieser setzt eine Fläche für den Gemeindebedarf fest. Der Flächennutzungsplan weist ebenfalls eine Fläche für den Gemeindebedarf mit der Zweckbestimmung Schule aus. Hierfür kann eine Befreiung erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Dies ist vom Rechtsamt mit dem Ergebnis überprüft worden, dass eine Befreiung vorgenommen werden kann, wenn es sich lediglich um die Zweckbestimmung handelt. Die Befreiung unterliegt den Rahmenbedingungen, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt sein dürfen und die Befreiung als städtebaulich vertretbar angesehen wird. Ferner muss die Beeinträchtigung der Nachbarn geprüft werden. Aus fachlicher und rechtlicher Sicht kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass einer Befreiung nichts im Wege steht. Sie unterstreicht, dass Baurecht vorliegt und bestätigt, dass dort keine Kaltluftschneise vorliegt.
Herr Thieser weist darauf hin, dass es sich hierbei um die Auffassung der Planungsverwaltung handelt. Es gibt allerdings auch andere Auffassungen. Er unterstreicht, dass das Vorhaben einen außerparlamentarischen Protest auslösen wird. Er verdeutlicht die Situation und Umstände der ausgewiesenen Fläche. Er bezweifelt, dass es für den Standort der Klinik lediglich den einen Standort gibt.
Herr Arlt stellt klar, dass es nicht nach der Auffassung der Verwaltung nur den einen Standort gibt, sondern sich der Vorhabenträger explizit für den Standort ausgesprochen hat und keinen anderen in Betracht zieht. Die Frage nach dem Förderverfahren kann er nicht beantworten, da dieses zwischen dem Vorhabenträger und dem Fördergeber besteht. Wann die Entscheidung über den Förderantrag gefällt werden soll und ob die Zeit für eine weitere Debatte über das Thema bleibt kann er nicht beantworten.
Herr Oberbürgermeister Schulz verdeutlicht die Frage, ob eine Förderung – auch für einen anderen Standort – ausgeschlossen ist, wenn es nicht zu einer Beantragung der Förderung, bezogen auf diesen Standort und auf der Grundlage einer Ratsentscheidung, kommt.
Herr Fr. Schmidt bestätigt dies. Nach dem Krankenhausgestaltungsgesetz können Anträge nur in bestimmten Sparten gestellt werden. In diesem Jahr war die Beantragung von kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtungen möglich. Wenn der Antrag nicht zu einem Erfolg führt, ist die Möglichkeit zum Bau einer solchen Tagesklinik möglicherweise für die nächsten Jahre ausgeschlossen. Wenn der Antrag zurückgezogen und neu gestellt würde, würde dieser aufgrund der hohen Nachfrage an Förderungen nicht beschieden werden.
Herr Oberbürgermeister Schulz lässt über den Geschäftsordnungsantrag von Herrn Hentschel auf 1. Lesung abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB |
| 1 |
|
CDU | 1 | 13 |
|
SPD | 12 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen |
| 7 |
|
AfD |
| 5 |
|
Hagen Aktiv | 3 |
| 1 |
Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI | 3 |
|
|
FDP |
| 2 |
|
Die Linke | 2 |
|
|
HAK | 2 |
|
|
X | Mit Mehrheit abgelehnt | ||
| |||
Dafür: | 23 | ||
Dagegen: | 28 | ||
Enthaltungen: | 1 | ||
Auf Wunsch der SPD-Fraktion lässt Herr Oberbürgermeister Schulz im Folgenden über die Beschlusspunkt 1 und 2, sowie 3 und 4 getrennt abstimmen und ruft zunächst die Abstimmung über die Beschlusspunkte 1 und 2 auf.
Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Rat der Stadt Hagen unterstützt das Vorhaben des Gemeinschaftskrankenhauses Herdecke, eine Kinder- und jugendpsychiatrische Tagesklinik einzurichten.
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |
3. Der veränderten Entwurfsplanung des Vorhabenträgers, die die klimaschutzrelevanten und topografischen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt und eine ganzheitliche Nutzung der Grünfläche des Objekts Twittingstr. 23 a-b beinhaltet, wird zugestimmt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich nach Zusage der beantragten Förderung die Verhandlungen über den Verkauf des städtischen Grundstücks aus dem Objekt Twittingstr. 23 a-b aufzunehmen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
2,3 MB
|
