18.11.2021 - 6.18 Sachlicher Teilflächennutzungsplan -Windenergie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Eiche verweist auf die Vorlage und fragt, ob es richtig ist, dass der Mindestabstand höchstens 1000 m betragen darf. Seiner Meinung nach sollte das Wort „höchstens“ durch „mindestens“ ersetzt werden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz entgegnet, dass die Vorlage richtig ist und führt aus, dass der Mindestabstand – der festgelegt werden darf – nicht größer als 1000 m sein darf.

 

Herr Eiche fragt konkretisierend nach, ob das bedeutet, dass die Stadt Hagen hypothetisch entscheiden dürfe, das Windenergieanlagen auch näher – beispielsweise 500 m – an bestehende Wohnbebauung heran gebaut werden dürfen.

 

Herr Keune antwortet, dass der Mindestabstand lediglich unter 1000 m festgesetzt werden kann.

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Verfahren des sachlichen Teilflächen­nutzungsplans - Windenergie einzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

14

 

 

SPD

11

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

7

 

 

AfD

 

5

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

3

 

 

FDP

2

 

 

Die Linke

2

 

 

HAK

2

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

46

Dagegen:

5

Enthaltungen:

0