03.11.2021 - 6.6 Sachlicher Teilflächennutzungsplan -Windenergie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 03.11.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Inge Fischer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Ludwig bittet um Beachtung des Beschlusses der BV Hohenlimburg.
Herr Arlt möchte aus Sicht der Verwaltung zu zwei Punkten Stellung beziehen. Zunächst einmal gehe es um die Stellungnahme eines Mitgliedes der BV dahingehend, dass man Vorrangzonen darstellen sollte. Diese Einlassung beträfe nach Meinung der Verwaltung die Kernfrage, um die sich im Grunde genommen die ganze Vorlage dreht. Die Grundhypothese sei die, dass man einfach nicht genügend Flächen in Hagen zur Verfügung habe um Vorrangflächen auszuweisen. Dieses Verfahren sei zu aufwendig und könne nicht zum gewünschten Erfolg führen. Aus diesem Grund teile man diese Meinung nicht. Zum anderen wurde darum gebeten, einen Plan zur Verfügung zu stellen mit potenziellen Standorten für Windkraftanlagen in der Stadt Hagen. Er gehe nicht davon aus, dass ein solcher Plan innerhalb der Verwaltung vorliegt. Er halte es für die Verwaltung für wenig zweckmäßig, weil es bei der Errichtung von Windkraftanlagen ja nicht nur darum gehe ob sie bauplanungsrechtlich möglich sind sondern es gehe auch um Windhäufigkeit und Erschließung und vieles mehr. Wenn man einen solchen Plan aufstellt, würde er – abgesehen vom Aufwand - in der Bürgerschaft zu unnötigen Sorgen und zu unsachlichen Diskussionen führen. Man verstehe das Anliegen und nehme dieses ernst, sei aber der Meinung, dass dies nicht weiterführend sei.
