20.04.2004 - 6.21 Bebauungsplan Nr. 1/80 (367) -Margaretenstraße-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.21
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 20.04.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortprotokoll:
Herr Hollmann fragt nach, warum eine Änderung des Bebauungsplanes vorgesehen ist und für welche Anlieger das Gehrecht eingeräumt wird.
Herr Schädel erklärt hierzu, dass die
bestehende Treppe entgegen den Vorstellungen der Verwaltung seinerzeit zu
schmal ausgefallen ist. Zielsetzung im Zusammenhang mit der Änderung des
Bebauungsplan ist den öffentlichen Charakter der Treppe aufrecht zu erhalten.
Zu den Anliegern gehören die Bewohner der Dorotheenstraße, des Charlottenweges
und des Tobiasweges. Die Stadt wird diese Treppe als öffentliche Fläche,
aufgrund der fehlenden Standards, nicht übernehmen.
Auf eine Nachfrage von Herrn Hollmann,
ob auf Dauer die Benutzung der Treppe für die Öffentlichkeit freigehalten wird,
antwortet Herr Grothe, dass dies per Satzung im Rahmen des geänderten
Bebauungsplanes festgeschrieben und kann nur durch eine Änderung des
Bebauungsplanes wieder geändert werden.
Auf die Frage von Herrn
Oberste-Berghaus, wer für eventuelle Schadensersatzansprüche aufkommt,
antwortet Herr Schädel, dass die Eigentümer in eigener Verantwortung für die
Sichert auf dem Gehweg verantwortlich sind.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/80 (367) -Margaretenstraße- Teil II nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der z.Z. gültigen Fassung.
Von einer Unterrichtung und Erörterung
nach § 3 Abs. 1 Satz 1 (Bürgeranhörung) wird abgesehen. Die Beteiligung der
Bürger erfolgt durch eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Geltungsbereich:
Der zu ändernde Bereich umfasst die
Verkehrsfläche - Fußweg- zwischen Charlotten- und Tobiasweg.
Der im Sitzungssaal ausgehängte
Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. In diesem Plan ist das oben
beschriebene Änderungsgebiet eindeutig dargestellt.
